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Ortsbeiratssitzung vom 31. Oktober 2012

Niederschrift

7. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

OBOR/X/30/2012

 

Sitzungstermin:

Mittwoch, 31.10.2012

Sitzungsbeginn:

19:28 Uhr

Sitzungsende:

21:30 Uhr

Ort, Raum:

Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

 

Anwesend sind:

Herr Dieter Jacobi

Ortsvorsteher

Herr Dr. Klaus-Peter Paier

stellvertr. Ortsvorsteher

Frau Dorothee Baum

Herr Christoph Koudelka

Frau Michaela Krieger

Schriftführerin, nicht stimmberechtigt

Herr Hubert Zimmermann

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

Herr Jürgen Schmidt

Herr Thomas Lüer

Verwaltung, nicht stimmberechtigt

 

 

Abwesend sind:

Frau Margit Hankammer-Riedl

entschuldigt

 

 

Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 8 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 23.10.2012 für Mittwoch, den 31.10.2012 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

 

Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße    Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit fest.

 

Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 22.08.2012 und 19.09.2012 Einwendungen gibt. Dies ist der Fall.

 

Dr. Henneberg stellt den Antrag den TOP 2.1 - Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen – des Protokolls vom 22.8.2012 unter dem Fazit, 1. Satz wie folgt abzuändern:

 

Es wurde deutlich, dass der Ortsbeirat über die Leistungsfähigkeit von Unitymedia enttäuscht ist.

Der Teil des Satzes: …weniger ein Problem damit hat, dass die 100%-Versorgung der Taunussteiner Haushalte angezweifelt wird, sondern vielmehr…

und der Text: …in Teilen..

werden gestrichen.

Neu lautet der Satz:

Es wurde deutlich, dass der Ortsbeirat Orlen über die Leistungsfähigkeit von Unitymedia enttäuscht ist. Dies fängt bei der Kundenbetreu­ung an und endet nach Aussage von Ortsbeiratsmitgliedern aber auch Bürgern in der Quali­tät des Netzes.

 

 

Die Protokolle gelten mit der Änderung somit als genehmigt.

 

Ortsvorsteher Jacobi beantragt einen neuen TOP 1 „Strategie Stadtentwicklung“ einzuführen. Alle anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich nach hinten.

 

Er stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

Dafür:       7                          dagegen:                  0                   Enthaltungen:          0

 

 

Tagesordnung:

 

 1.

Strategie Stadtentwicklung

 

 2.

Bericht des Ortsvorstehers

 

 3.

Bericht des Magistrats

 

 3.1.

Beantwortung der Frage vom Protokollauszug des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012;
Tagesordnungspunkt 5: Anfragen, Anregungen, Termine: Bauzaun Mittelgasse / Ecke Kirchköppel
Vorlage: DRS. 12/377

 

 3.2.

Protokollauszug aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012
Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen
Vorlage: RS. 09/316-11

 

 4.

Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach § 8 Abs. 7 HLPG - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -
Vorlage: DRS. 12/304

 

 5.

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Taunusstein für das Haushaltsjahr 2013 mit Anlagen
Vorlage: DRS. 12/339

 

 6.

Seniorenweihnachtsfeier

 

 7.

Volkstrauertag

 

 8.

Anfragen, Anregungen, Termine

 


Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 1. Strategie Stadtentwicklung

 

Der neue Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Liegenschaftsmanagement, Herr Lüer, stellt sich vor.

Der Ortsbeirat wünscht sich vom neuen Fachbereichsleiter frühzeitig Informationen über geplante Maßnahmen die unseren Stadtteil betreffen.

 

 2. Bericht des Ortsvorstehers

 

1.  Verlegung der Dezember Sitzung vom 05.12. auf den 28.11.

Vorverlegung wegen Bebauungsplan Neuhofer Str. – am 05.12. tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr.

 

2. Parksituation Kirchköppel

Nach Rücksprache mit Herrn Raubert wird er in der nächsten Sitzung mit Herrn Ewen teilnehmen und den Ortsbeirat anhand von Plänen die Möglichkeiten vorstellen.

 

3.  Freizeiteinrichtungen Zugmantelhalle – Öffnungszeiten

Weitere Vorgehensweise: Der Ortsbeirat wartet die Antwort der Stadt Taunusstein bis zur nächsten Sitzung ab. Herr Brandner wird den OV über die bisher vorhandenen Vereinbarungen und Absprachen mit dem Anwohner informieren.

 

4.  Kameraüberwachung Kirchköppel

Anfang Dezember ist lt, Aussage von Margit Hankammer-Riedl mit einer Antwort seitens des Amtes für Datenschutz zu rechnen.

 

5.  Der erwirtschaftete Überschuss des Kartoffelfestes in Höhe von 92,10 € wird zur Finanzierung der Seniorenweihnachtsfeier verwendet.

 

6.  Zukunft Dorfmitte

Es gibt keine Vorschläge zur Realisierung eines Projekts.

 

7.  Bestuhlung Zugmantelhalle: siehe TOP 5.

 

8.  Antwort auf die Frage von Herrn Reintgen aus der Bürgerfragestunde vom 22.08.2012 – 30 km/h in der Obergasse. Die Verkehrszeichen mit den Meterangaben sind verkehrsrechtlich erforderlich und können nicht entfernt werden.

     Das Anbringen von Straßenmarkierungen wird geprüft.

 

 

 3. Bericht des Magistrats

 

Die Steine an der Eisenstraße wurden wieder als Sperre auf dem Weg verlegt.

 

Erstwohnsitz in Orlen:                                      1.217                   +4

 

 

 3.1. Beantwortung der Frage vom Protokollauszug des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012;
Tagesordnungspunkt 5: Anfragen, Anregungen, Termine: Bauzaun Mittelgasse / Ecke Kirchköppel
Vorlage: DRS. 12/377

 

TOP 5 Anfragen, Anregungen, Termine

 

3.         Der undurchsichtige Bauzaun Mittelgasse / Ecke Kirchköppel behindert die Sicht bei der Einfahrt auf die Mittelgasse. Ist zur Errichtung eine Baugenehmigung erforderlich und ist diese erteilt worden?

 

Antwort:

 

Gemäß § 55 HBO (Hessischer Bauordnung), Anlage 2, Punkt 7.1 sind Einfriedungen bis 2 m Höhe baugenehmigungsfrei.

 

Gemäß § 55 HBO, Anlage 2, Punkt 11.8 sind auch Baustelleneinrichtungen auf der Baustelle bis zum Abschluss der Bauarbeiten einschließlich der Unterkünfte, der Toilettenanlagen, der Lager- und Schutzhallen, Mischhallen, Silos und Werkstätten baugenehmigungsfrei.

 

Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.

 

 

  3.2. Protokollauszug aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012
Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen
Vorlage: RS. 09/316-11

 

Protokollauszug aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012

 

TOP 2.1 Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen

Vorlage: RS. 09/316-10

 

Der Ortsbeirat Orlen bittet den Magistrat, sich mit der Firma Unitymedia in Verbindung zu setzen, um in Kenntnis zu bringen, wo und wann das Glasfaserkabel zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit in Orlen verlegt worden ist.

Zusätzlich erinnert der Ortsbeirat nochmals an die gemachten Zusagen von Unitymedia und dem Magistrat.

 

Stellungnahme:

 

Die Stadtwerke Taunusstein haben die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG zu einer Stellungnahme über die verbesserte Breitbandversorgung von Taunusstein-Orlen aufgefordert. Die Stellungnahme ist am 12. September 2012 bei den Stadtwerken eingegangen und liegt der Verwaltungsmitteilung bei.

 

Auf Nachfrage haben die Stadtwerke außerdem erfahren, dass das notwendige Glasfaserkabel für die Optimierung der Versorgung von Unitymedia nicht in Orlen selbst verlegt, sondern auf einer Verbindungsstrecke von Neuhof nach Orlen eingezogen bzw. verlegt wurde. Damit wurde die Kapazität erweitert.

 

Laut Aussage von Unitymedia, dies wird gleichlautend auch von der Telekom in anderen Ortsteilen bestätigt, ist die vorhandene Kupfer-Verkabelung ausreichend, um die zugesagten hohen Übertragungsgeschwindigkeiten zu den Nutzern zu gewährleisten.

 

Der Ortsbeirat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Herr Koudelka erkundigt sich bei dem Sachbearbeiter von Unitymedia, Herrn Nußbaumer, nochmals nach dem aktuellen Sachstand.

 

Anhand des exemplarischen Beispiels von Herrn Koudelka, will der Ortsbeirat an die Stadt Taunusstein herantreten.

 

Am 28.3.2012 kam der Unitymedia Verkäufer "Jörg Link" zu mir in die Firma.
Wir haben dann das "Angebot zur Bereitstellung eines
Kabelanschlusses",den "Grundstück-Nutzungsvertrag" und den "Auftrag Internet, Telefon & Digitaltv" ausgefüllt.
Er hat noch erwähnt, das er einen Tag vorher noch einen weiteren Orlener Kunden hatte.
Nach ca. vier Wochen habe ich bei Herrn Link nachgefragt und ich bekam nur die Info das meine Vertrag bei der Telekom noch eine Zeit läuft und
Unitymedia das alles erledigen wird und ich den Zugang von Unitymedia dann parallel zu dem der Telekom hätte. Für den von Unitymedia müsste ich erst
zahlen wenn der bei Telekom nach Kündigung ausgelaufen ist.

Bis Oktober hatte ich immer noch nichts von Unitymedia. Also wieder Herrn Link anrufen.
Er konnte sich das alles nicht erklären und wollte sich melden.

Nach einer Woche wieder ein Anruf und die Auskunft von Herrn Link er würde sich darum kümmern.
Parallel habe ich den Sachverhalt bei der Unitymedia Kundenbetreuung per Email plaziert. Die haben auch geantwortet, dass sie sich nach Klärung melden wollen.
Das ganze habe ich dann wöchentlich wiederholt. Mit dem Erfolg, das Herr Link nicht mehr ans Handy geht wenn er meine
Nummer sieht und von der Kundenbetreuung habe ich auch bis heute nichts gehört.

 

Ein Beispiel der Kundenfreundlichkeit von Unitymedia!

 

 

 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach § 8 Abs. 7 HLPG - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -
Vorlage: DRS. 12/304

 

Im Rahmen der Beteiligung der Stadt Taunusstein zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie – wird dem Entwurf des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit folgender Änderung bzgl. des Zieles 3 e (kein Ausschluss von Schutzwäldern, siehe Beschlussempfehlung Punkt 3) wie folgt zugestimmt:

 

1.  In Kapitel 11 des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird folgendes Ziel aufgehoben:

 

Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung auszuweisen. Kriterien für die Ausweisung sind insbesondere eine hinreichende Windgeschwindigkeit, im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz, hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen sowie Berücksichtigung der Erfordernisse des Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft. In den Bereichen für Windenergienutzung sind entsprechende Anlagen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.

 

2.  Die Festlegungen zur Windenergie in Kapitel 11 erhalten folgende Fassung:

 

Energiebereitstellung durch Nutzung der Windenergie

 

     Z 1  Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regionalplänen „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ mit Ausschluss des übrigen Planungsraumes für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

 

G 1 Diese Gebiete sollen grundsätzlich in einer Größenordnung von 2 % der Fläche der Planungsregionen festgelegt werden.

 

Z 2  Die Errichtung von Kleinwindanlagen soll in Vorranggebieten ‚Siedlung‘ sowie in den Vorranggebieten ‚Industrie und Gewerbe‘ in den Planungskategorien Bestand und Planung erfolgen.

 

Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie

 

Z 3  Die Festlegung der „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ hat auf der Grundlage eines planerischen Konzeptes zu erfolgen, für das die nachfolgend aufgeführten Kriterien maßgeblich sind:

 

a)  zur Erfüllung der Vorgabe (Z 1) sollen die Gebiete herangezogen werden, die Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe über Grund von mindestens 5,75 m/s aufweisen; Standorte von Windenergieanlagen können auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten für Repoweringmaßnahmen berücksichtigt werden;

 

b)  zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ist ein Mindestabstand von 1.000 m zu wahren;

 

c)  zu bestehenden und geplanten Bundesautobahnen, zu mehrbahnigen Kraftfahrstraßen und zu überwiegend dem Fernverkehr dienenden Schienenwegen ist ein Mindestabstand von 150 m zu wahren, zu allen sonstigen öffentlichen Straßen und Schienenwegen sowie öffentlichen Wasserstraßen beträgt der Mindestabstand 100 m;

 

d)  zu bestehenden und geplanten Hochspannungsfreileitungen ist ein Mindestabstand von 100 m zu wahren;

 

e)  „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ dürfen nicht in Nationalparks, Naturschutzgebieten, im Nahbereich von Naturdenkmälern, in gesetzlich geschützten Bannwäldern, in der Kern- und Pflegezone A des hessischen Teils des Biosphärenreservates Rhön und in den Kernzonen der Welterbestätten festgelegt werden;

 

f)  der Flächenumfang eines „Vorranggebietes zur Nutzung der Windenergie“ soll die Errichtung von mindestens drei Windenergieanlagen im räumlichen Zusammenhang unter effizienter Flächennutzung und Berücksichtigung der Hauptwindrichtung ermöglichen;

 

g)  bestehende Standorte für die Windenergienutzung sind für geeignete Repoweringmaßnahmen einzubeziehen;

 

h)  Festlegungen zur Begrenzung der Bauhöhe von Windenergieanlagen sollen unterbleiben.

 

G 2 Alle übrigen Flächen mit ausreichenden Windverhältnissen, die nicht den Ausschlusskriterien nach Z 3 unterliegen, sind für die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von „Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie“ heranzuziehen;

 

Natura 2000-Gebiete nur insofern, als die Windenergienutzung mit den Erhaltungszielen vereinbar ist oder die Voraussetzungen für eine FFH-rechtliche Ausnahme vorliegen;

 

die Bedürfnisse der gegenüber der Windenergienutzung empfindlichen Vogel- und Fledermausarten sind bei der Festlegung der „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ besonders zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist dem naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebot zu entsprechen, in dem vorrangig die Bereiche mit vergleichsweise geringem Konfliktpotenzial für die Auswahl und Festlegung als Vorranggebiete geprüft werden.

 

G 3 Die Abgrenzung eines „Vorranggebietes zur Nutzung der Windenergie“ soll die kommunale Zusammenarbeit zur Teilhabe an der Wertschöpfung unterstützen.

 

3.  Schutzwälder sind nicht pauschal für die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von Vorranggebieten zur Nutzung von der Windenergie auszuschließen, sondern einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.

 

4.  In der Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsplanes Hessen soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass entsprechend dem Grundsatz 2 auch Natura 2000 - Gebiete für die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie heranzuziehen sind (keine Tabugebiete).

 

5.  Die Vorlage wird über den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung überwiesen.

 

6.  Die Vorlage wird an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und die Ortsbeiräte zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

 

Der Ortsbeirat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

 

 5. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Taunusstein für das Haushaltsjahr 2013 mit Anlagen
Vorlage: DRS. 12/339

 

 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Taunusstein für das Haushaltsjahr 2013 (mit Anlagen) wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Das Investitionsprogramm der Stadt Taunusstein für die Planungsjahre 2012 bis 2016 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

  1. Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 (mit Anlagen) wird über alle Ortsbeiräte und Ausschüsse an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung überwiesen.

                 

Der Ortsbeirat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 (mit Anlagen) zur Kenntnis.

 

 

Der Ortsbeirat fordert für den Haushaltsplanentwurf 2013 die Mitteleinstellung im Investitionsprogramm für den Rad-/Fußweg zum Weltkulturerbe Zugmantel.

 

Begründung:

Die Anerkennung des Limes als Weltkulturerbe, das damit noch bedeutender gewordene Zugmantelkastell, die Errichtung eines Limes-Informationszentrums am Hofgut Georgenthal und die Möglichkeit einer Verbindung des Taunussteiner Radwegenetzes mit dem von Hünstetten machen es dringend erforderlich, den am östlichen Ende von Orlen endenden Limes-Rad- und Wanderweg bis zum Zugmantelkastell weiter zu führen.

 

Der Neubau dieses Wander- und Radweges wurde bereits mehrfach vom OB Orlen gefordert.
OB Beschluss vom 15.11 2000

DRS. 05/332 von 2005

DRS. 07/531 von 2007

RS 07/457-02 vom 17.05.2010

Auch waren bereits im Haushaltsentwurf 2011 € 34 245,80 für die Realisierung eingestellt.

 

Abstimmung

Dafür:             7            dagegen:        0                      Enthaltungen:        0

 

Ebenso werden Haushaltsmittel für eine neue Bestuhlung der Zugmantelhalle für das Haushaltsjahr 2013 beantragt.

 

Begründung:

Die vorhandenen Stühle sind aus drei unterschiedlichen Varianten zusammen gestellt. Diese sind nicht gemeinsam stapelbar und drohen umzukippen. Es besteht Unfallgefahr. Die Sitzflächen sind bei vielen Stühlen beschädigt.

 

Abstimmung

Dafür:             7            dagegen:        0                      Enthaltungen:        0

 

 

 6. Seniorenweihnachtsfeier

 

Die Seniorenweihnachtsfeier findet am 16.12.2012 ab 14:30 Uhr statt.

 

Der Ortsvorsteher informiert, dass die Bittbriefe an die ortsansässigen Firmen verschickt sind. Die Bewirtung kann nach Auskunft von Herrn Schmidt über die Tanzgruppe Exsultare der SG Orlen erfolgen.

 

Änderung der Bewirtung – Wasser gleich zu Anfang – Kuchen erst zum Kaffee

Genaue Zeiten für den Auf- und Abbau nach Abstimmung mit den Vereinen auf der Sitzung am 28.11.

 

Die Moderation übernimmt Frau Gertrude Tag.

 

 

 7. Volkstrauertag

 

Die Veranstaltung findet am Sonntag den 18.11. um 11:30 Uhr am Ehrenmal vor der Kirche statt.

Herr Dr. Michael Graf und Herr Andreas Pohl von den beiden Kirchengemeinden werden die Veranstaltung in Verbindung mit den Jagdhornbläsern begleiten.

Die Kranzniederlegung erfolgt durch den OB – Herrn Schmidt und Herrn Dr. Henneberg.

 

 

 8. Anfragen, Anregungen, Termine

Terminierung der OB Termine im Jahr 2013:    

13.02. / 13.03. / 17.04. / 22.05. / 26.06. / 21.08. / 25.09. / 30.10. /

20.11. optional /    04.12.      

 

Seniorenweihnachtsfeier  15.12.2013

 

Frau Baum informiert über 5 freie Türen im Orlener Adventskalender.

 

Herr Schmidt fragt nach Helfern für den 9. Orlener Weihnachtsmarkt am 01.12.2012.

Für die Zeit vom 30.11. bis 02.12.2012 werden Personen für den Auf- und Abbau bzw. allgemeine Tätigkeiten benötigt.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 21:30 Uhr die Sitzung.

 

 

 

                                                                                                                                                

        Dieter Jacobi– Ortsvorsteher                      Michaela Krieger - Schriftführerin


 

 

 

 

Ortsbeirat

 

Taunsustein-Orlen

 

B ü r g e r f r a g e s t u n d e

 

 

vor der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 31.10.2012

in Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

                              

 

Beginn:          19:15 Uhr

 

Ende:             19:28 Uhr

 

 

Herr Malte Kammhöfer erklärt, dass der Platz vor der Feuerwehr erst vor kurzem von Blättern befreit war. Auf Grund der Witterung ist wieder alles voll. Bei Wind verfangen sich Blätter im Gras und in der vorhandenen Bank.

 

Herr Dr. Paier merkt an, dass die Feuerwehr Orlen bereit ist, gegen eine Entschädigung für die Materialkosten, die Bank zu restaurieren.

 

Herr Jacobi gibt bekannt, dass die Feuerwehr die Baumscheibe vom Unkraut befreien wird. Ebenso wird Rindenmulch von der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Seitentriebe der Robinie werden ebenfalls von der Feuerwehr zurück geschnitten.

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                

        Dieter Jacobi – Ortsvorsteher                     Michaela Krieger - Schriftführerin

 

 


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