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Ortsbeiratssitzung vom 26. Juni 2013

Niederschrift

3. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

OBOR/X/37/2013

 

 

Sitzungstermin:

Mittwoch, 26.06.2013

 

Sitzungsbeginn:

19:32 Uhr

 

Sitzungsende:

20:37 Uhr

 

Ort, Raum:

Zugmantelhalle (Vereinsraum I), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

 

Anwesend sind:

Frau Dorothee Baum

 

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

 

Herr Dieter Jacobi

 

Herr Christoph Koudelka

 

Herr Dr. Klaus-Peter Paier

 

Herr Jürgen Schmidt

 

Herr Hubert Zimmermann

 

Frau Margit Hankammer-Riedl

Magistratsbetreuerin - nicht stimmberechtigt

Frau Michaela Krieger

Schriftführerin - nicht stimmberechtigt

 

 

Abwesend sind:

 

 

Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 9 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 19.06.2013 für Mittwoch, den 26.06.2013 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

 

Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit fest.

Der Vorsitzende begrüßt die Magistratsbetreuerin Frau Hankammer-Riedl, die ehemaligen Vorsitzenden Frau Gertrude Tag und Frau Heide Wagner sowie den Ehrenortsvorsteher Herrn Dr. Rolf Graeve und die Mitglieder des Ortsbeirates.

 

Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 22.05.2013 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als  genehmigt.

 

 

Tagesordnung:

 

1.

Bericht des Ortsvorstehers

 

2.

Bericht des Magistrats

 

2.1.

Ortsbeiratssitzung Orlen vom 22.08.2012 - TOP 2.3 - Parksituation "Auf dem Kirchköppel"
Vorlage: RS. 12/270-02

 

2.2.

Endgültige Beantwortung des Protkollauszugs aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 13.03.2013
TOP 3.4 Verkauf des Forstdienstgehöfts in Taunusstein-Orlen, Neuhofer Straße 8 gegen Höchstgebot
Vorlage: RS. 13/038-02

 

2.3.

Erledigung von staatlichen Auftragsangelegenheiten durch die Bürgermeister der Hessischen Gemeinden
Vorlage: DRS. 13/137

 

 3.

Bestuhlung Zugmantelhalle; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 13/192

 

 4.

Geschwindigkeitsbremse Ortseinfahrt Orlen von Neuhof kommend, Neuhofer Straße; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 13/191

 

 5.

Neue Stele anstatt des Gießwasserbehälters auf dem Friedhof

 

 6.

Nutzung der gesperrten Parkplätze um die Zugmantelhalle

 

 7.

Anfragen, Anregungen, Termine

 


Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 

 1. Bericht des Ortsvorstehers

 

1.      Die Bauplätze im neuen Baugebiet „Neuhofer Str.“ (Am alten Forsthaus) sind alle verkauft. Das Forsthaus selbst wird ebenfalls zum Verkauf gestellt.

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Rasen um das Forsthaus herum zu mähen und den Gehweg zu fegen.

 

2.      Schachfeld an der Zugmantelhalle – Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter erachtet dieser ein großes Schachfeld aus Erfahrungsgründen als ungünstig. Es empfiehlt sich eher einen Schachtisch mit Hockern oder Stühlen. Nach Erkundigungen bei der Lieferfirma Fritz Müller GmbH würden sich die Kosten je nach Ausführung 1.010 € - 1.310 € belaufen.

Ein evtl. Aufstellungsort sowie die endgültige Finanzierung stehen noch zur Debatte.

Die Entscheidung über den Kauf wird vertagt.

 

3.      Wettbewerb „Zukunft Dorfmitte 2013“ – Es sind 8 Personen notwendig, die 100 Stunden ehrenamtliche Tätigkeiten leisten, um in den Genuss von Fördermitteln zu gelangen.

Der Vorsitzende erkundigt sich nach Vorschlägen. Es gehen keine Wortmeldungen ein.

 

4.      Magnettafel für Vereinsraum II – wurde auf Nachfrage bestellt.
Größe 1,3  x 1,0 m – Kosten 234,- € aus den Verfügungsmitteln des Ortsbeirats.

 

5.      Infoveranstaltung am 03.06. zum Thema „Barrierefreies Taunusstein“. Es wurden Fragebogen verteilt, die bis zum 01.09. zurückgegeben werden müssen. Teilgenommen hat auch Frau Helgard Heinrich. Mit Frau Heinrich wurde vereinbart, dass Herr Zimmermann auf dem nächsten Seniorentreffen die Fragebögen vorstellt. Zusätzliche Fragebögen kann man auf der Homepage der Stadt downloaden.

 

6.      Dringender Hilferuf für die Partnerstadt Wünschendorf – Die Restmittel des Ortsbeirats aus 2012 belaufen sich auf 526,76 €. Die Magnettafel kostet
234,- €. Frage an die OB-Mitglieder ob nicht 300,- € für die hochwassergeschädigte Partnerstadt gespendet werden soll.

Nach reger Diskussion stellt der Ortsbeiratsvorsitzende zu Abstimmung:

 

Der Ortsbeirat Orlen spendet aus Restmittelen 2012 einen Betrag in Höhe von 100,00 € an die Partnerstadt Wünschendorf.

 

Abstimmung:

Dafür:        6                 dagegen:                          Enthaltungen:         1

 

 

 2. Bericht des Magistrats

 

Frau Hankammer-Riedl berichtet:

 

1.      Die Zuständigkeit für die Wohngeldbearbeitung geht auf Grund der Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausführung des Wohngeldgesetzes vom 30.10.2012 zum 01.07.2013 von der Stadt Taunusstein auf den Rheingau-Taunus-Kreis über.

Wegen der Änderung der Wohngeldzuständigkeitsverordnung wird ab dem 01.07.2013 für das Gebiet Taunusstein nur noch die Wohngeldbehörde in Bad Schwalbach zuständig sein.

 

2.      Einwohner mit Erstwohnsitz in Orlen:                     1.214

Zweitwohnsitz:                                                              78

 

3.   Die Aufstockung der Aufwandsentschädigung für den Superwahlsonntag am 22.09.2013 

      auf 35,00 € muss durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

 

 

 2.1. Ortsbeiratssitzung Orlen vom 22.08.2012 - TOP 2.3 - Parksituation "Auf dem Kirchköppel"
Vorlage: RS. 12/270-02

 

Der Vorsitzende verliest die Verwaltungsmitteilung:

 

T A G E S O R D N U N G S P U N K T :

 

 

2.1       Ortsbeiratssitzung vom 22.08.2012 – TOP 2.3 – Parksituation „Auf dem Kirchköppel“ Vorlage RS. 12/270-01

 

Herr Raubert, Vertreter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, stellt die drei Varianten (siehe Anlage) zur Verbesserung der Parksituation „Auf dem Kirchköppel“ vor.

Alle Varianten sind im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei sowie der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt worden.

 

Herr Jacobi spricht eine Sitzungsunterbrechung für die Zeit von 20:00 bis 20:07 Uhr aus. Die Anwesenden Bürger können Fragen zu den Varianten stellen.

 

Herr Jacobi schlägt vor, Variante 3 zur Durchführung einer Testphase von 6 Monaten umzusetzen.

 

Stellungnahme:

 

Am 14.07.2013 endet der Verkehrsversuch. Da der Ortbeirat erst im August wieder eine Sitzung hat, wird darum gebeten, bereits in der Sitzung am 26.06., d.h. 19 Tage vor Ablauf des Verkehrsversuches, über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

 

In dem Zeitraum vom 01.02. bis einschließlich 31.05. fanden insgesamt 35 Kontrollen durch die Ordnungspolizeibeamten sowie den Freiwilligen Polizeidienst zu den unterschiedlichsten Zeiten statt. Insgesamt mussten nur 9 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden.

 

Zu dem Verkehrsversuch ist aus polizeilicher sowie verkehrsbehördlicher Sicht zu sagen, dass sich den Beobachtungen zufolge die Parksituation verbessert hat. Gerade tagsüber haben jetzt Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen, ausreichend Parkplätze, die genutzt werden können, da keine Dauerparker mehr vorhanden sind.

 

Des Weiteren ist seit der neuen Beschilderung ein geordnetes Parkverhalten festzustellen, welches ebenso positiv zu werten ist.

Der Ortsbeirat wird gebeten, seine gewonnenen Eindrücke sowie seine abschließende Einschätzung zu diesem Verkehrsversuch mitzuteilen.

 

Wie dem Ortsbeirat sicherlich bekannt ist, hat ein Anlieger gegen diese Parkregelung Klage eingereicht. Da dieses Klageverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, möchten wir derzeit von einer Anordnung der jetzigen Beschilderung auf Dauer, über den 14.07.2013 hinaus, erst einmal absehen. Einer evtl. Verlängerung der Versuchsphase um weitere 6 Monate stehen wir jedoch positiv gegenüber.

 

Der Ortsbeirat beantragt

  1. die Prüfung zur Anbringung eines Zusatzschildes um sonntags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr das Parken an der Mittelgasse/Kirche für Kirchgänger (Pfarrer, Organist, Küster, etc.) zu ermöglichen,
  2. das Parkverhalten Auf dem Kirchköppel verstärkt während eines Tagesablaufs zu kontrollieren,
  3. das Eltern der Tageseinrichtung für Kinder eine Liste führen, in der Besonderheiten zur Parksituation festgehalten werden,
  4. unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 3 die Verkehrsregelung auf weitere
    6 Monate zu verlängern.

 

Der OV stellt den Antrag zu Nr. 1 bis 4 zur Abstimmung:

 

Abstimmung:

Dafür:        7                 dagegen:        0                 Enthaltungen:         0

 

Der Ortsbeirat spricht sich ganz energisch gegen das derzeitige Parkverhalten aus.

 

 

 2.2. Endgültige Beantwortung des Protkollauszugs aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 13.03.2013
TOP 3.4 Verkauf des Forstdienstgehöfts in Taunusstein-Orlen, Neuhofer Straße 8 gegen Höchstgebot
Vorlage: RS. 13/038-02

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Haushaltssicherungskonzept 2008 wurde bereits in 2008 eine Kosten-Nutzenanalyse unter anderem für das städtische Mietobjekt „Neuhofer Straße 8“ in Taunusstein-Orlen durchgeführt.

 

Die Analyse ergab die Empfehlung zur Veräußerung des Anwesens an einen Investor/Privatinvestor im IST-Zustand.

 

Die weitere Verkaufsplanung wurde zurückgestellt, bis der Entwurf des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Neuhofer Straße“ vorlag, so dass die exakte Fläche, die für die Baugebietsausweisung nicht benötigt wird, ermittelt werden konnte.

 

Da in 2013 mit der Rechtskraft des B-Planes für das Baugebiet „Neuhofer Straße“ in Taunusstein-Orlen zu rechnen ist, wurden auch die Einnahmen für einen möglichen Verkauf des Forstdienstgehöft im Haushalt 2013 als Einnahme vorgesehen. Der Magistrat beabsichtigt das freigewordene Mietobjekt gegen Höchstgebot zu veräußern, damit die im Haushalt vorgesehenen Einnahmen auch 2013 realisiert werden können.

 

Herr Jacobi beantragt, folgende Vorgaben bei der Veräußerung zu berücksichtigen:

1.         Das Wasserreservoir soll nicht veräußert werden, sondern evtl. mit nachstehenden Maßnahmen aufgewertet werden:

 

            a. Schwengelpumpe installieren

            b. Treppe anbringen

            c. Bank aufstellen

 

2.         Weitere Anmerkungen:

a. Feuerwehrzugang muss erhalten bleiben, da es sich hier auch um Löschwasser         handelt.
b.  Die Brunnenleitung läuft durch das Forstdienstgehöft, Grunddienstbarkeit                   eintragen.

c. Das Reservoir speist den Dorfbrunnen.

 

 

Beantwortung

 

Zu 1.

Eine Überprüfung vor Ort ergab, dass es sich hier nur um eine Brunnenkammer mit einer Zu- und Ableitung zur Speisung des Dorfbrunnens handelt.

Der Magistrat hält die Fläche als Aufenthaltsort aufgrund der topografischen Verhältnisse für gänzlich ungeeignet. Auch würden für die Errichtung einer Treppenanlage und Gestaltung des Platzes und auch für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht erhebliche Kosten entstehen. Diese stehen in keinem Verhältnis zu einer Nutzung des Platzes durch die Bevölkerung, da der Zugang auch nicht barrierefrei hergestellt werden kann.

 

In unmittelbarer Nähe am Helge-Schmidt-Platz besteht ein funktionsfähiger Dorfbrunnen, der auch von der Erreichbarkeit wesentlich besser gelegen ist.

 

Die Brunnenerhaltung sowie die Zu- und Ableitung zur Speisung des Dorfbrunnens wird bei einem Verkauf des Grundstücks im Grundbuch gesichert.

 

Zu 2.

Nach Prüfung der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz vor Ort als auch über die Hydrantenpläne ist die Vorhaltung eines Feuerlöschbehälters in diesem Bereich aus feuerwehrtechnischer Hinsicht nicht erforderlich. Die Abdeckung der Löschwasserversorgung über die vorhandenen Hydranten im Bereich Neuhofer Straße ist ausreichend.

 

Es ist kein Feuerwehrzugang notwendig und muss daher auch nicht vorgehalten und bei einem Verkauf gesichert werden.

 

Herr Zimmermann beantragt die Sicherung der Wasserentnahme zu konkretisieren. Er beantragt:

Damit der Laufbrunnen im Sommer vor einer Trocknung durch Fremdentnahme gesichert ist, soll der Eigentümer im Rahmen der Dienstbarkeiten von der Entnahme des Wassers abgehalten werden.

 

Herr Jacobi stellt den Antrag zur Abstimmung:

Abstimmung:

Dafür:        5                 dagegen:        2                 Enthaltungen:         0

 

Die Verwaltungsmittteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 2.3. Erledigung von staatlichen Auftragsangelegenheiten durch die Bürgermeister der Hessischen Gemeinden
Vorlage: DRS. 13/137

 

Aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Hessischen Landtag erhielten die Kommunen zum Umfang des Kontroll- und Entscheidungsrechtes der Stadtverordnetenversammlung bei staatlichen Auftragsangelegenheiten durch die Bürgermeister die Beantwortung dieser Anfrage vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport zur Kenntnis. Dieser Sachverhalt wird hiermit auch den politischen Gremien Taunussteins zur allgemeinen Kenntnisnahme bekannt gegeben.

 

Konkret geht es hierbei um durch die entsprechende Durchführungsverordnung zum Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) als staatliche Angelegenheit übertragenen wichtigen Aufgaben der Gefahrenabwehr (z. B. Pass- und Personalausweiswesen, Ausländerangelegenheiten, Versammlungsrecht oder auch Überwachung des Straßenverkehrs) und die damit verbundenen Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten seitens der Landesbehörden. Das Land Hessen hat sich bei der Übertragung von besonders wichtigen und sensiblen Gefahrenabwehraufgaben (ordnungsbehördliche Aufgaben) auf die Gemeinden umfassende Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten vorbehalten; zumal die Aufgabe der Gefahrenabwehr eine originäre Angelegenheit des Landes ist. Bei diesen vorgenannten besonderen Aufgaben handelt es sich um den sogenannten Aufgabentyp der „Auftragsangelegenheiten“. So sieht das Landesrecht vor, dass bei diesen Auftragsangelegenheiten dem Land ein unbeschränktes Weisungsrecht und sogar Selbsteintrittsrecht zusteht und die Zuständigkeit für die Erfüllung dieser Aufgaben zur Erleichterung und Sicherstellung des „Durchgriffs“ unmittelbar an das Amt des Bürgermeisters geknüpft ist. Dies, trotz der grundsätzlichen Einrichtung eines kollegialen Organs an der Spitze einer Gemeindeverwaltung (Gemeindevorstand/Magistrat). Es ist daher zu beachten:

 

Der Bürgermeister entscheidet bei der Erledigung staatlicher Auftragsangelegenheiten (wie z.B. der Verkehrsüberwachung) in alleiniger (!) Verantwortung. Er unterliegt dabei einer umfassenden staatlichen (!) Kontrolle durch die vorgesetzten Landesbehörden; nicht aber durch kommunale Organe. Der Bürgermeister ist insofern für sein Tun und Lassen als „Quasi-staatliche Behörde“ allein der vorgesetzten Fachaufsichtsbehörde gegenüber verantwortlich. Hierbei habe sich auch inhaltlich nichts durch die Kommunalrechtsnovelle 2011 geändert. Vielmehr wird durch die Regelung des § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Überwachung der gesamten Verwaltung durch die Gemeindevertretung, insbesondere durch die Ausübung des Fragerechts, zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen bzw. durch schriftliche Anfragen sich nicht auf die Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung bezieht. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Gemeindevertretung bei der Erledigung von Auftragsangelegenheiten nicht anstelle des Bürgermeisters entscheiden kann und auch nicht befugt ist, die Entscheidungen des Bürgermeisters mit den Kontrollinstrumenten eines Akteneinsichtsausschusses bzw. des Fragerechtes zu überprüfen. Unberührt bleiben in diesem Zusammenhang lediglich die Zuständigkeiten der Gemeindevertretung in haushalts- und personalrechtlichen Angelegenheiten.

 

Da es sich –wie bereits vorstehend beschrieben- bei der Verkehrsüberwachung ebenfalls um eine Auftragsangelegenheit handelt, beabsichtigt der „Bürgermeister als Ordnungsbehörde“ in Umsetzung der vorstehenden Erläuterungen insbesondere bezüglich der Messergebnisse aus der Überwachung des fließenden Verkehrs (sowohl aufgrund der Erhebung mittels der Geschwindigkeitsanzeigetafeln als auch den mobilen und stationären Messgeräten) den politischen Gremien dieselben ab sofort nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass bereitgestellte Messergebnisse sehr unterschiedlich interpretiert und bewertet werden und damit in Teilen seitens der Gremien Erwartungshaltungen entstanden sind, die die zuständige Ordnungsbehörde jedoch letztlich alleine und umfänglich mit allen Konsequenzen zu verantworten hat. Auch wird künftig von der Veröffentlichung entsprechender Daten in der allgemeinen Presse aus vorgenannten Gründen Abstand genommen.

 

Allerdings ist die Ordnungsbehörde auch künftig bereit, bei individuellen Vorgängen oder Maßnahmen den Ortsvorstehern/den Ortsvorsteherinnen bzw. bei den sonstigen Gremien auch einzelnen Mitgliedern im persönlichen Gespräch Messergebnisse oder sonstige Daten zu erläutern, sofern hierzu entsprechender Bedarf gesehen wird. Dies bittet allerdings die Ordnungsbehörde als entsprechendes Entgegenkommen gegenüber den politischen Gremien zu werten, sodass im Gegenzug auch der entsprechende vertrauenswürdige Umgang mit den so bekanntgewordenen Daten erwartet wird.

 

Der Ortsbeirat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

 3. Bestuhlung Zugmantelhalle; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 13/192

 

Der Magistrat der Stadt Taunusstein wird gebeten, für die „Zugmantelhalle Orlen“ eine komplette Neubestuhlung anzuschaffen.

 

Die Bestuhlung der Halle ist im Laufe der vielen Jahre des Gebrauchs sehr abgenutzt und z. T. erheblich beschädigt. Die Sitzflächen der Stühle splittern und stellen ein erhebliches Verletzungsrisiko dar.

 

Durch Ergänzung und Austausch einzelner unbrauchbarer Stühle aus den städtischen Räumen anderer Stadtteile ist im Laufe der Jahre ein Sammelsurium entstanden, das diesen negativen Eindruck noch verstärkt.

 

Dadurch ergibt sich ein geradezu schäbiges Gesamtbild.

 

Durch die unterschiedlichen Stuhltypen sind die Stühle auch nicht mehr angemessen stapelbar, was angesichts des begrenzten Lagerraums in der Halle ein Unfallrisiko und ein großes Problem darstellt.

 

 Der Ortsbeirat stimmt über den Antrag ab:

 

Abstimmung:

Dafür:        7                 dagegen:        0                 Enthaltungen:         0

 

 

 4. Geschwindigkeitsbremse Ortseinfahrt Orlen von Neuhof kommend, Neuhofer Straße; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 13/191

 

Der Magistrat der Stadt Taunusstein wird dringend gebeten, an der genannten Ortseinfahrt Orlens im Zuge des Neubaugebietes Neuhofer Str. (Am alten Forsthaus) eine Geschwindigkeitsbremse zu errichten.

 

Durch das neu entstehende Baugebiet „Neuhofer Str./Am alten Forsthaus“ verschärft sich die Verkehrssituation hier erheblich, da sich die Einmündung der Erschließungsstraße nur ca. 30 m hinter dem Ortsschild befindet und auf der anderen Seite, Richtung B 417, direkt hinter einer nicht einzusehenden Kurve befindet.

 

Das bedeutet, dass stadteinwärts keine Radarmessungen durchgeführt werden können. Somit kann der ein– und ausfließende Verkehr ungebremst die neue Einmündung passieren.

 

Aus diesem Grund sollte zwingend in Höhe des Ortsschildes eine Geschwindigkeitsbremse installiert werden.

 

 Der Ortsbeirat stimmt über den Antrag ab:

 

Abstimmung:

Dafür:        6                 dagegen:        0                 Enthaltungen:         1

 

 

 5. Neue Stele anstatt des Gießwasserbehälters auf dem Friedhof

 

Die Orlener Bürger und auch der Ortsbeirat sprechen sich für den Erhalt des Gießwasserbehälters aus.

 

Abstimmung:

Dafür:        7                 dagegen:        0                 Enthaltungen:         0

 

 

 6. Nutzung der gesperrten Parkplätze um die Zugmantelhalle

 

Der Ortsbeirat beantragt eine generelle Freigabe der Parkplätze unterhalb der Zugmantelhalle, da bisher keine Gründe benannt wurden, die dagegen sprechen.

 

 

OV Jacobi stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

Abstimmung:

Dafür:        7                 dagegen:        0                 Enthaltungen:         0

 

 

 7. Anfragen, Anregungen, Termine

 

1.      Der OV wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, dass die Landesstraße zwischen Wehen und Orlen sich in einem erbärmlichen Zustand befindet. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, sich für eine Instandsetzung dieser Straße gegenüber dem Land einzusetzen.

Abstimmung:

       Dafür:   7        dagegen:     0                 Enthaltungen:    0

 

2.      Dr. Henneberg beantragt das Thema des Parkverbotes für Lkw`s auf dem Parkplatz des  Naturparks und der Stadt Taunusstein (Sportplatz SG Orlen) aufzugreifen.

Der Antrag wird als TOP  in der nächsten Sitzung behandelt.

 

3.      Nächste geplante OB Sitzung am 21.08.2013.

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 20:37 Uhr die Sitzung.

 

 

 

                                                                                                                                                

              Dieter Jacobi– Ortsvorsteher                       Michaela Krieger - Schriftführerin


 

 

 

 

Ortsbeirat

 

Taunusstein-Orlen

 

B ü r g e r f r a g e s t u n d e

 

 

vor der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 26.06.2013

in Zugmantelhalle (Vereinsraum I), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

                              

 

Beginn:          19:15 Uhr

 

Ende:             19:32 Uhr

 

 

 

Der Ortsvorsitzende begrüßt die Bürgerinnen und Bürger.

 

1.         Die Einwohner sprechen sich für den Erhalt des Wasserbassins auf dem Orlener Friedhof aus.

2.         In der Leichenhalle sind nicht ausreichend Stühle vorhanden. Der Bedarf ist vorhanden. Es wird angeregt, im Vorraum Bänke an den Wänden entlang, aufzustellen

3.         Es stehen sonntags zum Gottesdienst  keine Parkplätze vor der Kirche zur Verfügung. Dies soll bitte geändert werden.

4.         Zu den Bring- und Holzeiten der Kinder in der Tageseinrichtung Auf dem Kirchköppel sind die Parkplätze dauerhaft blockiert.

Herr Jacobi merkt an, dass Kontakt mit dem Ordnungsamt aufgenommen wurde. Sofern eine Parkscheibe im Auto ausliegt und das Kfz alle 2 Stunden bewegt wird, besteht keine rechtliche Handhabe gegen das Verhalten vorzugehen.

 

Nach reger Diskussion bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob ein 1 Meter breiter Streifen vor den Häusern als Gehweg kenntlich gemacht werden kann, ohne dass Parkplätze reduziert werden müssen.

 

5.         Frau Gertrude Tag fragt, wie lange der Bauzaun Mittelgasse/Auf dem Kirchköppel noch stehen bleibt.

Herr Jacobi richtet aus, dass auf dem eigenen Grundstück stehende Bauzäune bis zu 2 Meter nicht genehmigungspflichtig sind. Es besteht keine rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen.

Der Ortsbeirat bittet dennoch Möglichkeiten zu prüfen, um den Bauzaun entfernen zu lassen.

 

6.         Wie lange muss die Kamera an dem Haus „Auf dem Kirchköppel“ noch ertragen werden?

Frau Hankammer-Riedl wird sich der Sache nochmals annehmen.

 

 

 

                                                                                                                                                

                Dieter Jacobi – Ortsvorsteher                Michaela Krieger - Schriftführerin

 


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