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Ortsbeiratssitzung vom 16. August 2017

Niederschrift gesamt

Niederschrift

5. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

 

Sitzungstermin:

Mittwoch, 16.08.2017

Raum, Ort:

Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Neuhofer Straße 1, 65232 Taunusstein-Orlen

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

20:44 Uhr

 

Anwesend sind:

Herr Dieter Jacobi

Ortsvorsteher

Herr Alexander Ahnelt

 

Frau Dorothee Baum

 

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

 

Herr Malte Kammhöfer

 

Herr Christoph Koudelka

 

Herr Jürgen Schmidt

 

Herr Helmut Viehmann

 Magistratsbetreuer - nicht stimmberechtigt

Frau Alexandra Büger

Schriftführerin - nicht stimmberechtigt -

 

 

Abwesend sind:

 

 

Tagesordnung:

 

1

Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, Hinweis auf § 25 HGO

 

  

2

Einwände gegen das Protokoll vom 31.05.2017

 

 

 3

Bericht des Ortsvorstehers

 

  

4

Bericht des Magistrats

 

 

 4.1

Verwaltungsmitteilungen

 

 

 4.1.1

Rücktritt des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen
Vorlage: DRS. 17/161

 

  

4.1.2

Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung des  Ortsbeirates Orlen vom 31.05.2017; hier: TOP 4: Bericht des Ortsvorstehers, geplantes Bauvorhaben in der Hintergasse,  Gemarkung Orlen, Flur 2, Flurstück 81
Vorlage: DRS. 17/176

 

 

 5

Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Beschlussfassung

 

 

 5.1

Neubesetzung des Amtes des Schiedsmannes und des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Taunusstein I
(zuständig für die Stadtteile Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen und Wehen)
Vorlage: RS. 11/481-01

 

 

 6

Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Kenntnisnahme

 

 

 6.1

3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000; hier: Durchführung der Beteiligung
Vorlage: RS. 12/304-02

 

 

 6.2

Erneuerung von ca. 1.921 Straßenleuchten (Leuchten = Köpfe der Straßenbeleuchtung) in Taunusstein im Jahr 2018 - Umrüstung auf LED
Vorlage: DRS. 17/011

 

 

 7

Verschiedenes

 

 

 

 

Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1.

Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, Hinweis auf § 25 HGO

 

 

Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest. Er weist auf § 25 HGO hin.

 

 

  

 

2.

Einwände gegen das Protokoll vom 31.05.2017

 

 

Der Ortsvorsteher fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 31.05.2017 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.

 

 

 

 

3.

Bericht des Ortsvorstehers

 

 

Der Ortsvorsteher Herr Dieter Jacobi berichtet dem Ortsbeirat:

 

Die Mitteldurchsprache für den Haushaltsplan 2018 findet für den Ortsbeirat Orlen am 27.09.2017 um 15 Uhr statt. Herr Jacobi fragt die Stellvertreter Herrn Schmidt und Herrn Ahnelt ob sie ihn zu diesem Termin begleiten möchten. Beide stimmen diesen Termin noch ab.

 

Frau Irene Koster hat Herrn Jacobi per Mail mitgeteilt, dass in der Vollversammmlung am 31.05.2017 in den Vorstand des Jugendclubs Orlen Jonas Hertling, Jan-Christopher Möhn und Luca-Marcel Langmann gewählt wurden.

 

Der Ortsvorsteher hat sich zum Thema „Dorfmitte“ mit Frau Adam getroffen um Fragen zur Vorgehensweise zu klären.

 

Bezüglich der geplanten Schautafel hat Herr Jacobi bei Wikipedia ein Wappen von Orlen entdeckt. Er wird bei der Stadtverwaltung prüfen lassen, ob es sich wirklich um das Wappen von Orlen handelt. Weitere Angaben über den Stadtteil Orlen sollen mit als Info auf die geplante Schautafel.

Der Termin mit der Firma Heun bezüglich der Kosten für die Schautafel wird voraussichtlich am 18.08.17 am Nachmittag stattfinden.

 

  

 

4.

Bericht des Magistrats

 

Herr Viehmann berichtet aus dem Magistrat:

 

Das wiederkehrende Beitragsrecht wird bis zur Klärung aller rechtlichen Eckdaten ruhen gelassen. Bis auf weiteres gilt das bisherige Ausbauverfahren der Stadt Taunusstein.

 

Weiterhin teilt Herr Viehmann mit, dass Taunusstein seit April 2017 über 30.000 Einwohner hat, aktuell im Juni 30.113.

 

  

 

4.1.

Verwaltungsmitteilungen

 

  

 

4.1.1.

Rücktritt des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen
Vorlage: DRS. 17/161

 

 

Mit Datum vom 7. Juli 2017 hat der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen, Herr Peter Hankammer, seinen Rücktritt aus persönlichen Gründen erklärt.

 

Gemäß § 12 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) ist binnen zwei Monaten nach Freiwerden der Stelle eine Neuwahl durchzuführen. Auf diese Vorgabe wurde der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen hingewiesen.

 

Bis zu einer Neuwahl werden die Amtsgeschäfte der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen alleinig durch den Wehrführer, Herr Thorsten Mair, erledigt.

 

Herr Hankammer erhält eine Entlassungsurkunde sowie ein Dankschreiben. Der Termin für die Übergabe der Dokumente wird mit dem Vorzimmer BGM durch den Unterzeichner abgestimmt.

  

  

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

 

4.1.2.

Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung des  Ortsbeirates Orlen vom 31.05.2017; hier: TOP 4: Bericht des Ortsvorstehers, geplantes Bauvorhaben in der Hintergasse,  Gemarkung Orlen, Flur 2, Flurstück 81
Vorlage: DRS. 17/176

 

 

4. Bericht des Ortsvorstehers

 

„Auf der Tagesordnung der Magistratssitzung vom 08.05.2017 befand sich als TOP 1.3 die Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses in Taunusstein-Orlen, Hintergasse, Flur 2, Flurstück 81.

Nach Rücksprache mit der Verwaltung wurde bereits ein Ortstermin durchgeführt. Wenn der Bauherr einen Bauantrag stellt und die Vorgaben einhält, wird das durch das Bauamt auch genehmigt.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirats diskutieren über den Sachverhalt und stellen folgenden Antrag an den Magistrat:

Der Ortsbeirat stellt fest, dass das für das Flurstück Taunusstein-Orlen, Hintergasse, Flur 2, Flurstück 81 geplante Bauvorhaben das Bild des Ortskerns erheblich verändern und den mit der dort vom OB als Treffpunkt aufgestellten Bank und des gepflanzten Baums deutlich entwerten würde.

Dies widerspricht nach Ansicht des Ortsbeirats dem Sinn und Zweck der Ortskernerhaltungssatzung, das den Ortskern prägende Bild vor wesentlichen Veränderungen zu schützen.

Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel auszunutzen, um die Realisierung des geplanten Bauvorhabens zu verhindern.“

 

Antwort:

 

In der Sitzung des Magistrats am 08.05.2017 wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB und § 172 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit der Maßgabe hergestellt, dass bei Beibehaltung der beantragten Dachform und Firsthöhe der Grad der Nutzung mit GRZ 0,80 festgesetzt wird.

Der Architekt hat die Planung daraufhin entsprechend modifiziert.

Diese Auflage wird nun eingehalten. Das Vorhaben wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beschieden. Bei Bauantragstellung muss ebenfalls ein rechnerischer Nachweis über die bauliche Ausnutzung mit einer Grundflächenzahl von maximal 0,80 vorgelegt werden.

 

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

 

  

 

 

5.

Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Beschlussfassung

 

 

 

5.1.

Neubesetzung des Amtes des Schiedsmannes und des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Taunusstein I
(zuständig für die Stadtteile Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen und Wehen)
Vorlage: RS. 11/481-01

 

 

 

Beschluss:

 

 I. Dem Amtsgericht wird vorgeschlagen,

 

1.    Herrn Jörg Bairischer, Freudenthaler Str. 103, 65232 Taunusstein, Stadtteil Wehen,

erneut zum Schiedsmann

 

2.    Herrn Prof. Rainer Gehr, Chattenpfad 31, 65232 Taunusstein, Stadtteil Hambach,

erneut zum stellvertretenden Schiedsmann

 

für den Schiedsamtsbezirk Taunusstein I zu benennen (Wiederwahl).

 

 II. Die Vorlage wird über die Ortsbeiräte Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen und Wehen sowie über den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsauschuss an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung überwiesen.

 

  

 

Abstimmung:                        Dafür: 7          Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

 

 

 

 

6.

Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Kenntnisnahme

 

 

 

 

6.1.

3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000; hier: Durchführung der Beteiligung
Vorlage: RS. 12/304-02

 

  

Beschluss:

 

 

1.    Die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000  - Entwurf wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stellungnahme an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird beschlossen (Anlage 2 zum Sitzungsprotokoll).

 

3.    Die Vorlage wird über den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung überwiesen.

 

4.    Die beschlossene Stellungnahme an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird den Ortsbeiräten, dem Jugendparlament und dem Seniorenbeirat zur Kenntnis gegeben.

 

  

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

6.2.

Erneuerung von ca. 1.921 Straßenleuchten (Leuchten = Köpfe der Straßenbeleuchtung) in Taunusstein im Jahr 2018 - Umrüstung auf LED
Vorlage: DRS. 17/011

 

  

Beschluss:

 

 

  1. Das in der Vorlage beschriebene Investitionsvorhaben zur systematischen und nachhaltigen Erneuerung von 1.921 Stück Leuchten (Leuchten = Köpfe der Straßenbeleuchtung) im gesamten Stadtgebiet der Stadt Taunusstein ist unter Vorliegen innovativer Grundlagen und Gesichtspunkten unter folgenden Voraussetzungen zu realisieren:

 

-   Eine Förderung der ESWE (Innovationsfond) in Höhe von 197 T€ findet statt;

-   eine Förderung durch das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

    Bau- und Reaktorsicherheit) in Höhe von 197 T€ findet statt;

-   der Erreichung eines Energiesparzieles von ca. 375.000 kWh/a;

-   die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 593.000,-€ im Haushalt 2018.

 

  1. Mit Inbetriebnahme der LED-Beleuchtung ist die Halbnachtschaltung im Stadtgebiet durch eine Gesamtnachtschaltung aller Leuchten abzulösen.
  2. Die Anbringung von professionellen Werbetafeln an die Beleuchtungsmasten im Stadtgebiet kann unter der Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte, der Erzielung von Einnahmen sowie  der Anpassung der Sondernutzungssatzung und in enger Abstimmung zwischen Stadtmarketing und ESWE grundsätzlich ermöglicht werden.
  3. Im Zusammenhang mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung besteht ein Investitionsbedarf von 593.000,- € im Jahr 2018.
  4. Die Vorlage wird über den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, den Haupt,- Finanz- und Wirtschaftsausschuss an die Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung überwiesen. Die Ortsbeiräte sowie die Magistratskommission erhalten die Vorlage nach dem Gremienlauf zur Kenntnis.

 

 

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

7.

Verschiedenes

 

Herr Kammhöfer berichtet von einer defekten Bank (Lehne) „Auf dem Berg“. Hier wird auf den Mängelmelder der Stadt Taunusstein hingewiesen.

 

Herr Dr. Henneberg bittet um Auskunft darüber, wann mit der Erstellung der Straße „Am alten Forsthaus“ zu rechnen ist.

 

 

  

 

 

Die Sitzung wird geschlossen um 20:44 Uhr.

 

 

 

 

 

 

Dieter Jacobi

 

Alexandra Büger

                            Vorsitz

 

Protokollführung

 

 


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