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Ortsbeiratssitzung vom 13. April 2005

Niederschrift

Niederschrift

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

OBOR/IX/01/2005

 

 

Sitzungstermin:

Mittwoch, 13.04.2005

 

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

 

Sitzungsende:

20:40 Uhr

 

Ort, Raum:

Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1, Stadthalle (Gemeinschaftsraum)

 

Anwesend sind:

Herr Dr. Graeve, Rolf

Vorsitzender

Frau Hankammer-Riedl, Margit

 

Herr Maurer, Karl

 

Frau Tag, Gertrude

 

Herr Koudelka, Christoph

 

Herr Schmidt, Hans-Jörg

 

Herr Reimann, Jürgen

Magistratsbetreuer - nicht stimmberechtigt

Herr Hein, Franz

Stadtverordneter - nicht stimmberechtigt

Herr Dr. Henneberg, Jörg-Michael

Schriftführer - nicht stimmberechtigt

 

Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 5 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 05. April 2005 für Mittwoch, den 13. April 2005 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

 

Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße    Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit fest.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird darüber abgestimmt, den Eilantrag der CDU-Mitglieder des Ortsbeirates als TOP 4 auf die Tagesordnung aufzunehmen.

Hiergegen erfolgt keine Wiederrede. Der bisherige TOP 4 wird dadurch zu TOP 5.

 

Tagesordnung:

 

 1.

Bericht des Magistrats

 

 2.

Bericht des Ortsvorstehers

 

 3.

Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Taunusstein vom

19. Juli 1993; Reduzierung der Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte der Ortsbezirke Bleidenstadt, Neuhof, Orlen, Seitzenhahn und Wingsbach (§ 82 (1) i. V. m. § 6 HGO)  Antrag der FDP-Fraktion - hier: Stellungnahme des Ortsbeirates
Vorlage: DRS. 04/276

 

 4.

Eilantrag der CDU-Mitglieder im Ortsbeirat des Stadtteils Orlen

 

 5.

Anfragen, Anregungen, Termine

 

 

Protokoll:

 

1. Bericht des Magistrats

 

Der Vertreter des Magistrats, Jürgen Reimann, berichtet:

 

Ankauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks

Der Magistrat hat dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Ankauf des landwirtschaftlichen Grundstücks in der Gemarkung Orlen, Flur 1 Flurstück 3, Ackerland „Die Lach“, 30.320qm, und Flur 7 Flurstück 69/1, Grünland „In der Eich“, 11.582 qm, zur Beschlussfassung überwiesen. Der HFWA hat inzwischen dem Kauf zugestimmt.

 

Sachbeschädigung im öffentlichen Verkehrsraum durch Baumwurzeln

von angrenzenden Privatgrundstücken

Immer wieder sind Beschädigungen des öffentlichen Verkehrsraumes (überwiegend Gehwege) festzustellen, deren Ursache sich in vielen Fällen auf von privaten Anliegergrundstücken überwachsende Baumwurzeln zurückführen lässt. Festzuhalten ist, dass es diverse privatrechtliche Anspruchsgrundlagen gemäß BGB gibt, die der Stadt als Eigentümer der öffentlichen Wegeflächen sowohl die eigene Beseitigung des störenden Wurzelwerks nach entsprechender Fristsetzung erlauben, als auch dem eigentlichen Störer (privater Anlieger) die Beseitigungspflicht der Beeinträchtigung auferlegen.

 

Die Verwaltung hat nunmehr folgende künftige Vorgehensweise erarbeitet und vorgesehen:

 

Die betroffenen Anlieger von öffentlichen Straßen und Wegen werden in einem ersten Schreiben darüber informiert, dass in absehbarer Zeit mit Beeinträchtigungen / Sachbeschädigungen öffentlicher Flächen auf Grund des eindringenden Wurzelwerkes von auf ihrem Grundstück stehender Bäume gerechnet werden muss. Gleichzeitig werden diese Anlieger höflichst aufgefordert, die andauernden Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft zu unterbinden. Ebenso erhalten diese Anlieger den Hinweis, dass sie auf Grund ihrer eigenen Verkehrssicherungspflicht auch dafür zu sorgen haben, dass die weitere Standfestigkeit der betroffenen Bäume trotz zum Beispiel Kappen des Wurzelwerkes gewährleistet bleibt. Das Schreiben endet mit einer höflichen Fristsetzung.

Ein konkreteres Schreiben erhalten diejenigen Anwohner in den Fällen, bei denen Sachbeschädigungen erkennbar werden, die einer nicht mehr aufschiebbaren Beseitigung bedürfen. Diese Anlieger werden mit Fristsetzung von einem Monat dazu aufgefordert, entweder selbst den betroffenen Gehwegs- bzw. Straßenbereich wieder ordnungsgemäß herzustellen (unter „Aufsicht / Beratung / Überwachung“ der Stadt), oder aber diese Tätigkeit alternativ durch die Stadt Taunusstein gegen Kostenerstattung durchführen zu lassen. Gleichzeitig wird auf die vorzunehmende Ersatzvornahme hingewiesen, sofern die Schadensbeseitigung nicht vom Verursacher vorgenommen bzw. veranlasst wird.

Zusammen mit diesem Schreiben erhält der Anlieger eine ungefähre Kostenschätzung, die für die Schadensbeseitigung zu erwarten sein dürfte. Gleichzeitig wird zur Festlegung der praktischen Vorgehensweise eine gemeinsame Ortsbesichtigung zwecks Erörterung angeboten. Ebenso wird der Abschluss einer Vereinbarung zur Beseitigung der Wurzeln und der Wiederherstellung der Flächen vorgeschlagen. Eine solche Vereinbarung wird den betroffenen Anliegern mit dem vorgenannten Schreiben zugestellt.

 

Da es sich um nicht unerhebliche bzw. nicht unwesentliche Schäden im Taunussteiner Stadtgebiet handelt, für die nun letztlich die Grundstücksanlieger zum Schadensersatz herangezogen werden, hat die Verwaltung zu diesem Thema eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht. Es ist selbstverständlich, dass die Stadt Taunusstein im Falle von Beeinträchtigungen privater Grundstücke durch das Wurzelwerk von auf öffentlichem Grund und Boden stehenden Bäumen natürlich ebenfalls die betroffenen Anlieger ihren Anspruch zur Beseitigung dieser Störung geltend machen können.

 

Innerhalb der Verwaltung sind folgende Zuständigkeiten festgelegt:

 

           Federführung: Amt 60, Sachgebiet Tiefbau

           Ermittlung der Schadensfälle: Amt 60 BU, Amt 60 Tb, Amt 30, Mängelscheck

           Ermittlung der Grundstückseigentümer: Amt 20

           Versand der Anschreiben und Abwicklung: Amt 60, Sachgebiet Tiefbau

 

Ausschilderung des Deutschen Limeswanderweges auf Taunussteiner Gemarkung

In Ergänzung des Limes - Entwicklungsplanentwurfes für den RTK wird auf Initiative des Vereines Deutsche Limesstraße in Abstimmung des RTK mit den Anliegerkommunen eine Ausschilderung des Deutschen Limesradweges innerhalb des Taunussteiner Radwegenetzes erfolgen.

Zwischen Idsteiner und Hohensteiner Gemarkung werden an 15 Standorten auf Metallpfosten die Schilder mit den Maßen 20 cm x 20 cm Radwanderer auf Taunussteiner Gemarkung entlang des Deutschen Limesradweges führen.

Die Radwegehinweisschilder wurden vom Verein Deutsche Limesstraße dem Betriebsamt zur Aufstellung im Frühjahr bereits bereitgestellt. Die Kosten der Schilder werden vom Verein Deutsche Limesstraße, die Aufstellkosten seitens der Stadt Taunusstein getragen.

Bei Abstimmung des Streckenverlaufes und Festlegung der Schilderstandorte mit RTK, UNB, LFD und Forst wurde seitens der Stadt Taunusstein ausdrücklich darauf hingewiesen, das ergänzende Radwegebeschilderungen sowie Hinweise auf touristische Punkte hier zusätzlich möglich wären.

 

Sachstand „Orlener Stock“

Derzeit liegen der Stadtverwaltung zwei Kaufanträge für das Gewerbegebiet „Orlener Stock“ vor. Diese beziehen sich auf ca. 2/3 der später zur Verfügung stehenden Nettofläche des geplanten Gewerbegebietes. Sofern diese zum Abschluss kommen, verbleiben höchstens noch zwei weitere Veräußerungsflächen, da geplant ist, in dem Gewerbegebiet lediglich Grundstücke ab einer Größenordnung von ca. 10.000 qm anzubieten.

 

Die Kaufverhandlungen mit den beiden vorgenannten Interessenten stehen kurz vor dem Abschluss.

 

Es gibt keine zeitlichen Verzögerungen. Vielmehr befindet sich die Verwaltung in einem außergewöhnlich frühen Stadium der „Vorvermarktung“, zumal es noch keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan und keinen endgültigen Grundstückszuschnitt gibt. Deshalb können zur Zeit auch nur „Optionen“ eingeräumt werden. Im übrigen haben die Gremien noch nicht die Höhe der Grundstückspreise beraten und beschlossen.

 

Derzeit werden mit einem Interessenten noch einige Eckdaten abgeklärt, die mögliche Änderungen der Erschließungsstraße notwendig machen, die in den Bebauungsplan einfließen.

 

Orlener Stock

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat dem Magistrat mitgeteilt, dass der Stadt Taunusstein für die Erweiterung der Stadthalle Orlen ein Darlehen aus dem Investitionsfonds B mit Ansparverpflichtung von 20 % bewilligt wurde. Der Magistrat den entsprechenden Darlehensvertrag über den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung überwiesen.

 

Fortschreibung der Einwohnerzahlen

1.212 Personen mit erstem und 102 Personen mit zweitem Wohnsitz wohnten

am 31. März 2005 in Orlen.

 

Im März sind drei Personen mit erstem, eine Person mit zweitem Wohnsitz zugezogen, ein Kind wurde geboren. Weggezogen sind vier Personen mit erstem, eine Person mit zweitem Wohnsitz.

2. Bericht des Ortsvorstehers

 

Es wurden die folgenden Themen genannt:

 

Seniorenweihnachtsfeier:

Die Kosten der Seniorenweihnachtsfeier unterschritten mir einem Ergebnis von 418 € den Ansatz von 450 €.. Kritikpunkte wurden und werden nicht geäußert.

 

Sitzungen im Februar:

Zur Vorstellung des Planungsstandes der Sanierung und Erweiterung der Stadthalle Orlen fand am 28.02.05 eine gemeinsame Sitzung von Vereinsvertretern und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Im Anschluss wurde die Jahresplanung der Vereine erörtert. Beide Protokolle liegen vor. Eine Liste der Veranstaltungstermine befindet sich auch zwischen den Aushängen an der Stadthalle. Inzwischen wurde ein Vereinsbeirat gebildet, der vor der heutigen Ortsbeiratssitzung um 18.00 Uhr erstmals tagte.

 

Kartoffelfest:

Die Beteiligung des Ortsbeirats am diesjährigen Kartoffelfest muss besprochen werden. Der Vorschlag, wiederum Säcke mit Kartoffeln zu verlosen, soll unter Punkt 5 erörtert werden.

 

Jahresrechnung 2004/2005:

An übertragenen Mitteln aus dem Jahr 2004 stehen 164.47 € und im Jahr 2005 333.00 € in zwei Raten zur Verfügung. Dr. Graeve schlägt vor, einen Teil der Gelder zum Binden des zweiten Teils der Schulchronik (ca. 50-60 €) und die verbliebene Summe als Anteil des Ortsbeirats für den Ausbau der Stadthalle Orlen zu nutzen. Eine Diskussion hierüber wird auf Punkt 5 verschoben.

 

Jugendclub:

Der Jugendclub hat einen neuen Vorstand. Die Betreuerin der Stadt, Frau Ulla Wolf, ist seit Februar an zwei Tagen der Woche anwesend. Neue Öffnungszeiten sind dienstags 18-22 Uhr, donnerstags 19-22 Uhr und freitags 20-22 Uhr.

 

Ausschilderung Limesradweg:

verschoben auf Tagesordnungspunkt 5.

 

Mängelanzeigen:

Ein neues Formular ist als Word-Dokument von der Stadtverwaltung verfügbar. Dr. Graeve sendet eine Liste mit Email-Adressen von Interessenten an die Stadt.

 

Haushaltsplan: Ein Exemplar des Haushaltsplans ist bei Dr. Graeve zu entleihen.

 

Neubürgerbrief:

Der Neubürgerbrief ist zu überarbeiten und soll neu formuliert werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, das Schreiben Neubürgern bei der Um- oder Anmeldung auszuhändigen.


 3. Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Taunusstein vom

19. Juli 1993; Reduzierung der Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte der Ortsbezirke Bleidenstadt, Neuhof, Orlen, Seitzenhahn und Wingsbach (§ 82 (1) i. V. m. § 6 HGO) Antrag der FDP-Fraktion - hier: Stellungnahme des Ortsbeirates
Vorlage: DRS. 04/276

Herr Reimann erläutert den Sachstand.

Eine Reduzierung der Mitglieder der Ortsbeiräte ist nur bei gleichzeitiger Reduzierung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sinnvoll, die aber abgelehnt wurde.

 

Beschluss:

Der Ortsbeirat Orlen schließt sich der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung an.

 

Abstimmung:

dafür: 6                         dagegen: 0                    Enthaltungen: 0

 

 

 4. Eilantrag der CDU-Mitglieder im Ortsbeirat des Stadtteils Orlen

 

Gertrude Tag begründet den vorliegenden Antrag nochmals mündlich.

Nach ausführlicher Diskussion steht folgender Text zur Abstimmung:

 

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Taunusstein zu bitten dafür zu sorgen, dass am Ortseingang von Orlen (K 699) in dem Bereich von der Grundstückseinfahrt ‚Grosch’ bis zur Straßeneinmündung Kastellstrasse ein Fußweg (ca. 80 – 100 m) ausgebaut wird. Der Ortsbeirat Orlen bittet wegen der möglichen Gefährdung von Menschen den Antrag zügig zu bearbeiten und Maßnahmen für die Bereitstellung der notwendigen Mittel zu ergreifen.

 

Begründung:

In dem vorgenannten Bereich ist beidseitig kein Fußweg bzw. Bürgersteig vorhanden.

Alle Wanderer und Spaziergänger (auch mit Kinderwagen), die von der Obergasse in Orlen kommend in Richtung Limeswanderweg, Römerkastell oder Sportplatz am Zugmantel unterwegs sind, müssen in dem genannten Bereich auf die vielbefahrene Fahrbahnfläche ausweichen, was eine nicht unerhebliche Gefährdung bedeutet. Erst nach den Anwesen ‚Grosch’ und ‚Dr. Preissler’ ist ein Ausweichen auf Feld- und Wanderwege möglich.

Da besonders an den Wochenenden viele Fußgänger unterwegs sind, wird der Magistrat herzlich gebeten, hier schnellstmöglich für Abhilfe zu sorgen, z.B. wäre ein vorerst provisorischer, wassergebundener Fußweg denkbar und bereits sehr hilfreich.

 

Abstimmung:

dafür: 6                         dagegen: 0                    Enthaltungen: 0

 

 

 5. Anfragen, Anregungen, Termine

 

Aktion Saubere Landschaft:

Über einen Termin im Frühjahr 2006 besteht Einigkeit.

 

Landstraße L 3470 Richtung Wehen:

Viele gebrochene Baumstützpfähle sind festzustellen.

 

Kreisstraße K 699 Richtung ‚Löser’:

Der Feldweg parallel zur Kreisstraße hinter dem Gehölzstreifen, ein Teil des ausgeschilderten Limeswanderwegs, ist nahezu unpassierbar und muss freigeräumt werden.

 

Anbindungssstraße Halberg:

Der Ortsbeirat Orlen erbittet Informationen über das zu erwartende Verkehrsaufkommen.

 

Kartoffelfest:

Überlegungen zur Beteiligung des Ortsbeirats am Kartoffelfest sind anzustellen, eine Entscheidung hierüber wird vertagt, Vorschläge (s.o.) liegen vor.

 

Ortsbeiratsmittel:

Die Ortsbeiratsmittel können auch zur Finanzierung der Seniorenweihnachtsfeier verwendet werden. Die Mitglieder des Ortsbeirats stimmen dem Vorschlag von Dr. Graeve zu, einen Teil für das Binden der Schulchronik (s.o.) zu verwenden und die Restmittel für den Ausbau der Stadthalle bzw. für die Seniorenweihnachtsfeier zu reservieren.

 

Protokolle:

Der Ortsbeirat Orlen bemängelt, dass zwei Ortsbeiratsprotokolle vom Herbst 2004 noch nicht geschrieben bzw. zugestellt wurden.

 

Kindergartenplätze:

Christoph Koudelka bittet zu überprüfen, ob die Zuweisung von Kindergartenplätzen in Wingsbach für Orlener Kinder als sinnvoll erachtet wird.

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 20:40 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

                                                                                                                                                

Dr. Rolf Graeve – Ortsvorsteher              Dr. J. Michael Henneberg – Schriftführer

 

 


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