Niederschrift
1. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates
Orlen
Sitzungstermin:
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Mittwoch, 11.02.2015
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Raum, Ort:
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Zugmantelhalle (Vereinsraum II),
Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
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Sitzungsbeginn:
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19:30 Uhr
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Sitzungsende:
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Uhr
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Anwesend sind:
Herr Dieter
Jacobi
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Ortsvorsteher
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Frau Dorothee Baum
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Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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Herr Christoph Koudelka
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Herr Dr. Klaus-Peter Paier
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Herr Jürgen Schmidt
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Frau Anja van Someren-Heun
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Frau Margit Hankammer-Riedl
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Magistratsbetreuerin -nicht stimmberechtigt-
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Abwesend sind:
Stefanie Müller
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Schriftführerin - nicht stimmberechtigt
- entschuldigt
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Tagesordnung:
1
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Feststellung der frist- und
ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der
Tagesordnung
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2
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Einwände gegen das Protokoll vom
10.12.2014
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3
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Bericht des Ortsvorstehers
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4.1
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Verwaltungsmitteilungen
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4.1.1
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Geschwindigkeitsbremse und Querungshilfe
Ortseinfahrt Orlen, Wehener Straße; Antrag der SPD-Fraktion im
Ortsbeirat
Vorlage: RS. 13/272-04
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4.1.2
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Verkehrsentwicklungsplan Taunusstein;
Aufgaben und Grenzen
Vorlage: RS. 11/175-13
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4.1.3
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Erläuterung zum Protokollauszug
OB-Orlen 12.03.2014 -TOP 2.1-; Belegungsschema Friedhof Orlen
Vorlage: RS. 14/122-01
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4.1.4
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Neubesetzung des Amtes eines
Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig
für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen); Mitteilung
Sachstand
Vorlage: RS. 14/063-01
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5
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Verwendung der Verfügungsmittel 2015
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6
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Feedback und Abrechnung der
Seniorenweihnachtsfeier 2014
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7
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Zugmantelhalle Orlen;
Zurverfügungstellung von PKW-Stellplätzen Umsetzung der
Maßnahme
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1 .
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Feststellung der frist- und
ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der
Tagesordnung
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Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung
fest, dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine
Einwände erhoben werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit
und die Tagesordnung fest.
2 .
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Einwände gegen das Protokoll
vom 10.12.2014
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Der Ortsvorsteher fragt die Mitglieder des
Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 10.12.2014 Einwendungen gibt. Dies
ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.
3 .
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Bericht des Ortsvorstehers
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1. Es ist ein Dankesschreiben der
Bürgerstiftung für die Spende über 100,- € des OB Orlen
für eine
neue Hinweistafel an der
Aarquelle. eingegangen.
2. Situation Jugendclub Orlen
Frau Köster hat 50 Jugendliche in
Orlen angeschrieben, um den Jugendclub neu zu beleben. Sollte
keine dauerhafte Resonanz auf das
Schreiben erfolgen, wird der JC Orlen für eine bestimmte Zeit, z.
B. sechs Monate, geschlossen.
Der OV bittet die Mitglieder des OB Werbung in der Sache zu
machen.
3. Ortstermin am Freitag, den 19. Dezember, am
Spielplatz "Auf der Hostert" wegen des Baum- und
Heckenrückschnitts.. Frage
von Frau Haus aus der Bürgerfragestunde am 10.12.2014.
Anwesend waren Frau Carmen Haus,
Herr Werner Hebecker als weiterer Anwohner, Herr
Breitsch von der Verwaltung und
der OV. Im gemeinsamen Gespräch konnten die Differenzen
bezüglich des Hecken- und
Baumrückschnitts zum größten Teil beigelegt werden.
4. Der OV ist von mehreren Bürgern wegen des
Winterdienstes angesprochen worden. Hierbei wurde
bemängelt, dass das
Streugut an Mauern und Fassaden durch den zu hoch eingestellten
Streuer
kleben bleibt, was zu erheblichen
Schäden führen kann.
Zusätzlich wurde
bemängelt, dass bei der Räumung an öffentlichen Einrichtungen
und Plätzen in
erheblichem Umfang auch Salz
gestreut wird.
4 .
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Bericht des Magistrats
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Frau Hankammer berichtete, dass der Einbau
einer zusätzlichen Heizungsanlage des Freibads im März vorgesehen
ist.
Die Einwohnerzahl Orlens haben sich etwas verringert/Stand 31.1.2015:
1. Wohnsitz: 1.166 Ew.
2. Wohnsitz: 78 Ew.
Auf Nachfrage erklärte Frau Hankammer,
dass die Fa. Expotechnik evtl. das Optionsgelände an der
Bundesstraße 417 endgültig erwerben wolle, wodurch der Parkplatz
für den Orlener Markt verloren ginge. Allerdings ist der Beginn der Bebauung
noch unklar.
4.1 .
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Verwaltungsmitteilungen
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4.1.1 .
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Geschwindigkeitsbremse und
Querungshilfe Ortseinfahrt Orlen, Wehener Straße; Antrag der
SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: RS. 13/272-04
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Die zu dem o.g. Thema angeforderten
Stellungnahmen der Polizei sowie Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Wiesbaden liegen mittlerweile vor und sind als Anlage beigefügt.
Beide Behörden sind übereinstimmend
zu dem Ergebnis gekommen, dass eine weitere Ausdehnung/Lückenschluss in
Bezug auf die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemäß der
Erlasslage in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Daraus resultierend wurde der
Antrag des Ortsbeirates abgelehnt.
Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung
zur Kenntnis, ist aber damit unzufrieden.
Er bittet den Magistrat folgende Fragen zu
beantworten:
- Der Begriff „gering
frequentiert“ enthält für den OB keine konkrete
Festlegung. Der OB bittet darum eine Definition dieser Angabe in
präzisen Zahlen zu bekommen.
- Laut den Unterlagen zur 1. Informations- und
Dialogveranstaltung für die Gremien zum VEP 2030 der Stadt
Taunusstein ist die Verkehrsfrequenz der L3470 in Niederlibbach geringer
als in Orlen. Dennoch ist dort eine durchgehende Regelung mit „Tempo
30“ möglich. Gibt es dafür eine Erklärung?
4.1.2 .
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Verkehrsentwicklungsplan
Taunusstein; Aufgaben und Grenzen
Vorlage: RS. 11/175-13
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In der 2.
Informations- und Dialogveranstaltung für die Gremien zum
Verkehrsentwicklungsplan für 2030 der Stadt Taunusstein am 12. November
2014 in der Aartalhalle in Neuhof wurden die Vertreter der Politik über
den Sachstand des Verkehrsentwicklungsplanes informiert und unter
Zugrundelegung dreier Verkehrsszenarien (Basis-, Wachstums-,
Konsolidierungsszenarium) bisher erarbeitete Vorschläge für
Leitlinien, Handlungsfelder und Maßnahmenideen in den Bereichen Verkehr,
ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr und Mobilitätsmanagement
vorgestellt. Im Dialog mit den Planern sollten weitere
Maßnahmenvorschläge, die im VEP Niederschlag finden sollen,
diskutiert werden.
Zum Abschluss der
Veranstaltung wurde angekündigt, dass die vorgestellten Handlungsfelder
und Maßnahmen vertieft im Stadtentwicklungsausschuss unter Beteiligung
der Ortsbeiräte weiter diskutiert werden sollen.
Zwischenzeitlich
wurde am ‚Runden Tisch‘ am 24. November vereinbart, dass
stattdessen im Februar 2015 zu einer 3. Informations- und Dialogveranstaltung
für alle Gremien eingeladen werden soll. Als konkreter Termin wird der
23.02.2015 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Taunus ‚Alter Saal‘
vorgeschlagen.
In dieser
Veranstaltung soll der Themenbereich ‚Motorisierter Individualverkehr
(MIV)‘ konkretisiert werden. Dabei sollen insbesondere die in der letzten
Veranstaltung aufgeworfenen Fragen gemeinsam besprochen werden.
In Vorbereitung
dazu wird nachstehend noch einmal erläutert, was die Aufgaben und der
Auftrag (s.d. RS 11/175-03) eines Verkehrsentwicklungsplanes sind:
Aufgaben eines
Verkehrsentwicklungsplanes
In der Sitzung der
StVV am 20.09.2012 wurde das Arbeitsprogramm zur Erstellung des
Verkehrsentwicklungsplanes für die Stadt Taunusstein beschlossen (RS
11/175-03).
Mit dem
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Taunusstein werden die strategischen
‚Grundsätze und Leitlinien‘ der zukünftigen
Verkehrsentwicklung einer Kommune für die nächsten 10-15 Jahre
festgelegt.
Dabei werden mit
dem VEP auch Handlungserfordernisse, Projekte und Maßnahmen definiert,
die in einem konkreten Umsetzungskonzept bzw. -programm münden. Wichtig
ist dabei auch, dass ein langfristiger Prozess koordiniert und strukturiert
wird. Der Blick in eine etwas weiter entfernte Zukunft und die damit
verbundenen Herausforderungen und auch Chancen, stellt sicher, dass einzelne
Maßnahmen für die Stadt Taunusstein nicht nur kurzfristigen Vorgaben
folgen, sondern auch langfristig tragbar und effektiv sind.
Mit einem VEP
werden für die einzelnen Verkehrsteilsysteme (Kfz, Bus, Rad,
Fußgänger) eine mittelfristige Strategie formuliert und
Handlungsprioritäten gesetzt. Der VEP ist dabei grundsätzlich
gesamtstädtisch ausgerichtet und hat die Gesamtentwicklung bzw. den
Gesamtnutzen für die Kommune im Blick. Gleichzeitig fokussiert er aber
auch z.T. auf einzelne Stadtteile und versucht aber hierbei eine
gesamtstädtische Ausgewogenheit zu erreichen.
Der im weiteren
Verlauf des VEP-Prozesses entstehende Maßnahmenkatalog ist als sukzessiv
ableistbares Handlungsprogramm für die folgenden Jahre zu betrachten. Der
VEP der Stadt Taunusstein koordiniert die zukünftigen Aufgaben und gibt
Einschätzungen zur Prioritätensetzung und Dringlichkeit von Teil- und
Einzelmaßnahmen.
Die Umsetzung
erfolgt durch eine Übernahme der Ergebnisse in andere Planungen, wie z.B.
in die Flächennutzungsplanung, oder durch Einzelmaßnahmen, Projekte
und Konzepte. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Maßnahmen, die direkt
angegangen werden können und solchen, die noch einer vertieften
Betrachtung bzw. einer konkreten Detailplanung bedürfen.
Abschließend
sei angemerkt, dass ein Verkehrsentwicklungsplan nicht statisch ist, sondern
sich im Laufe der Zeit anpassen muss, so werden neue Handlungsfelder und Maßnahmen
in die Leitlinie zu integrieren sein.
Als Anlagen sind
der Zwischenbericht (Text- und Kartenteil), der insbesondere die
Bestandsaufnahme und die bisherigen Bürgerbeteiligung widerspiegelt, sowie
das Protokoll der Gremieninformation vom 12.11.2014 beigefügt.
Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung
zur Kenntnis.
4.1.3 .
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Erläuterung zum
Protokollauszug OB-Orlen 12.03.2014 -TOP 2.1-; Belegungsschema Friedhof Orlen
Vorlage: RS. 14/122-01
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Der OB weist darauf hin, dass der Gestaltung
des Friedhofs in Zukunft um einen anonymen Bestattungsbereich, ähnlich dem
Konzept „FriedWald“ ergänzt werden soll. Der OB bittet zu
prüfen ob der Friedhof in Orlen um ein solches anonymes Bestattungsfeld
ergänzt werden kann.
Antwort:
Durch das
Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung zum 01.01.2015 und der damit folgenden
Einführung der neuen Bestattungsarten „Baumbestattung“ und
„Rasengrab“, wird auch eine Umsetzung, dieser neuen
Bestattungsformen, auf dem Friedhof in Orlen überprüft.
Ein anonymes
Bestattungsfeld für Urnenbeisetzungen wird, bei Bedarf, auf dem Friedhof
angelegt werden.
Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung
zur Kenntnis.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu
prüfen, ob die Urnenwand erweitert werden muss. In den vorhandenen Stelen
ist nur noch Platz für eine Urne.
4.1.4 .
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Neubesetzung des Amtes eines
Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig
für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen); Mitteilung
Sachstand
Vorlage: RS. 14/063-01
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Sachstandsmitteilung:
Am 01. Oktober 2014 wurde in der
Stadtverordnetenversammlung über die DRS. 14/063 – Neubesetzung des
Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III
(zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen) eine
geheime Wahl durchgeführt, nachdem die Vorlage bereits am 02. Juni 2014
sowie am 24. Juli 2014 von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung
abgesetzt wurde.
Am 01. Oktober 2014
waren in der Sitzung 39 Stadtverordnete anwesend. Im zuge der geheimen Wahl
sprachen sich 20 Stadtverordnete für Herrn Lothar Konrad und 17 für
Frau Heide Wagner aus. Zwei Stadtverordnete stimmten mit „Nein“.
Gem. § 7 Abs.
2 Ortsgerichtsgesetz (OGG) hat die Stadt denjenigen Bewerber vorzuschlagen, auf
den mehr als die Hälfe der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung entfallen sind. Dies bedeutet, dass bei der Stadt
Taunusstein, mindestens 23 Stadtverordnete für einen Bewerber stimmen müssen.
Da auch durch die geheime Wahl nicht die erforderliche Mehrheit auf einen der
beiden Bewerber entfiel, wurde durch die Stadtverwaltung Rücksprache mit
dem Amtsgericht Bad Schwalbach gehalten. Dieses teilte mit, dass die in §
7 Abs. 3 OGG genannte Frist, in welcher eine Stadt einen geeigneten Vorschlag
unterbreiten kann, nicht mehr annähernd als angemessen angesehen werden
könne, wenn wir nun von vorne nach einem Bewerber suchen, „nur weil
die Stadtverordneten keine erforderliche Mehrheit auf einen Bewerber vereinen können,
auch wenn beide augenscheinlich die nötigen Voraussetzungen
erfüllen“, zumal die Vorlage vorher bereits zweimal von der
Tagesordnung abgesetzt wurde. Da in dieser Angelegenheit zudem bereits mehr als
ein Jahr vergangen ist und das bisherige Ortsgerichtsmitglied, Herr Lorenz
Konrad, der aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt hat,
selbiges bis zur Wahl eines Nachfolgers kommissarisch ausübt, was ihm
nicht länger zugemutet werden kann, hat der Präsident des
Amtsgerichts entschieden, sein Recht gem. § 7 Abs. 3 OGG zu nutzen.
Hiernach darf er eigenständig eine geeignete Person ernennen, wenn eine
Gemeinde/Stadt nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine solche mit der erforderlichen
Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Stadtverordneten vorschlagen
konnte.
In diesem
Zusammenhang sollten alle erforderlichen Unterlagen, wie Daten der Bewerber und
ein beglaubigter Auszug aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom
01.Oktober 2014, an das Amtsgericht zur weiteren Bearbeitung gesendet werden.
Dies ist mit Datum vom 14.10.2014 erfolgt.
Mit Datum vom
13.11.2014 teilte das Amtsgericht Bad Schwalbach schriftlich die Bestellung von
Herrn Lothar Konrad auf zehn Jahre mit.
Allgemeiner
Hinweis:
Bis vor kurzem war
es für die Stadtverwaltung sehr mühsam, geeignete Bewerber zu finden,
die sich bereit erklären, ein Amt im Ortsgericht auszuüben und
darüber hinaus dazu noch geeignet sind. Seit das „Findungsverfahren“
seitens der Verwaltung modernisiert wurde, melden sich deutlich mehr interessierte
und geeignete Personen, was als sehr positiv und erfreulich zu bewerten ist.
Aus diesem Grund ist es wünschenswert, das ehrenamtliche Engagement der
Personen angemessen zu würdigen, indem eine Entscheidung für eine
Person von den Gremien ausschließlich auf Grundlage fachlicher Eignung
und objektiver Bewertung erfolgt.
Anmerkung des OB Orlen
Bereits auf der Sitzung am 21.08.2013 hat der OB
Herrn Lothar Konrad vorgeschlagen.
Warum die Besetzung so verschleppt worden ist,
sollte die Verwaltung intern abklären.
Auszug aus der Sitzung vom 21.08.2013
5. Neubesetzung des Amtes eines
Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig
für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen)
Nach Rücksprache mit Herrn Lothar Konrad,
wohnhaft in Taunusstein –Orlen, Neuhofer Str. 10, wäre er bereit das
Amt des Ortsgerichtsschöffen zu übernehmen. Als Architekt würde
er die besten Voraussetzungen für dieses Amt mitbringen
Abstimmung:
Dafür:
6
dagegen:
0
Enthaltungen:
1
Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung
zur Kenntnis.
5 .
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Verwendung der
Verfügungsmittel 2015
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Das Budget des Ortsbeirates Orlen für das
Jahr 2015 beträgt 1087,34€
zuzüglich der Restmittel aus 2014 in
Höhe von 847,60€
stehen dem Ortsbeirat Orlen 1.934,94€ zur
Verfügung.
Die Rest mittel von 2014 sollen für die
Errichtung einer Sitzgarnitur vor dem FGH eingesetzt werden, sofern das
Gespräch mit Herrn Matiebe (s. Bürgerfragestunde) dies ergibt.
Abstimmung:
Dafür:
6
dagegen:
0
Enthaltungen:
0
6 .
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Feedback und Abrechnung der
Seniorenweihnachtsfeier 2014
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Zur Abrechnung: s. Anlage
Darüber hinaus wird moniert, dass es
Probleme mit der Elektrik und zum wiederholten Male auch große Schwierigkeiten
mit den Kaffeemaschinen gab. Diese waren mangelhaft und kaum
funktionsfähig.
7 .
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Zugmantelhalle Orlen;
Zurverfügungstellung von PKW-Stellplätzen Umsetzung der
Maßnahme
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Auszug aus der Sitzung des OB Orlen vom
13.10.2015
Zugmantelhalle Orlen;
Zurverfügungstellung von PKW-Stellplätzen Vorlage: DRS. 14/177
Auf der Grundlage der lärmtechnischen
Beurteilung durch das Büro GSA Ziegelmeyer GmbH führt der Magistrat
eine Pilotphase zur Nutzung der Stellplätze der Zugmantelhalle durch.
Für den Zeitraum eines halben Jahres wird die vorhandene feststehende
Beschrankung entfernt. Es wird ein Hinweisschild im Einfahrtbereich mit den Nutzungszeiten
der Stellplätze aufge-stellt. Sollte sich nach der Pilotphase
herausstellen, dass die Einhaltung der vorgesehenen Ruhezeiten aufgrund von
Falschparkern nicht möglich ist, behält sich der Magistrat die
er-neute Sperrung des Parkplatzes vor. Der Aufbau einer Beschrankungsanlage
wird für die Parkeinheit der Zugmantelhalle als nicht zielführend
betrachtet. Des Weiteren wird von In-vestitionen und Folgekosten im
Zusammenhang der Haushaltskonsolidierung abgeraten.
Nach der Zusage über die Umsetzung der
o.a. Maßnahme hat sich bis heute noch nichts getan. Der OB Orlen ist
etwas verwundert und erwartet eine Realisierung in naher Zukunft.
Der OV weist
auf des Bürgerfest der Stadt Taunusstein am 11./12.7.2015 hin. Er wird in
einer Sitzung am 23.2.2015 den Vereinsring Orlen informieren und hofft
auf eine angemessene Beteiligung, evtl. in Verbindung mit dem Ortsbeirat bzw.
weiteren Bürgern und Unternehmen aus Orlen.
Nächste Sitzung
findet am 11.03.2015 statt.
Die Sitzung wird
geschlossen um Uhr.
Dieter Jacobi
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Stefanie Müller
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Vorsitz
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Protokollführung
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