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Ortsbeiratssitzung vom 11. Februar 2015

Niederschrift gesamt

Niederschrift

1. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

 

Sitzungstermin:

Mittwoch, 11.02.2015

Raum, Ort:

Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

Sitzungsbeginn:

19:30 Uhr

Sitzungsende:

 Uhr

 

Anwesend sind:

Herr Dieter Jacobi

Ortsvorsteher

Frau Dorothee Baum

 

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

 

Herr Christoph Koudelka

 

Herr Dr. Klaus-Peter Paier

 

Herr Jürgen Schmidt

 

Frau Anja van Someren-Heun

 

Frau Margit Hankammer-Riedl

Magistratsbetreuerin -nicht stimmberechtigt-

 

 

Abwesend sind:

Stefanie Müller

Schriftführerin - nicht stimmberechtigt - entschuldigt

 

 

Tagesordnung:

 

1

Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

 

 

 

2

Einwände gegen das Protokoll vom 10.12.2014

 

 

 

3

Bericht des Ortsvorstehers

 

 

 

4

Bericht des Magistrats

 

 

 

4.1

Verwaltungsmitteilungen

 

 

 

4.1.1

Geschwindigkeitsbremse und Querungshilfe Ortseinfahrt Orlen, Wehener Straße; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: RS. 13/272-04

 

 

 

4.1.2

Verkehrsentwicklungsplan Taunusstein; Aufgaben und Grenzen
Vorlage: RS. 11/175-13

 

 

 

4.1.3

Erläuterung zum Protokollauszug OB-Orlen 12.03.2014 -TOP 2.1-; Belegungsschema Friedhof Orlen
Vorlage: RS. 14/122-01

 

 

 

4.1.4

Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen); Mitteilung Sachstand
Vorlage: RS. 14/063-01

 

 

 

5

Verwendung der Verfügungsmittel 2015

 

 

 

6

Feedback und Abrechnung der Seniorenweihnachtsfeier 2014

 

 

 

7

Zugmantelhalle Orlen; Zurverfügungstellung von PKW-Stellplätzen Umsetzung der Maßnahme

 

 

 

8

Verschiedenes

 

 

 

 

 

Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 

 

1 .

Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

 

Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine Einwände erhoben werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest.

 

 

 

 

 

2 .

Einwände gegen das Protokoll vom 10.12.2014

 

Der Ortsvorsteher fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 10.12.2014 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.

 

 

 

 

 

3 .

Bericht des Ortsvorstehers

 

1. Es ist ein Dankesschreiben der Bürgerstiftung für die Spende über 100,- € des OB Orlen für eine  

    neue Hinweistafel an der Aarquelle. eingegangen.

2. Situation Jugendclub Orlen

   Frau Köster hat 50 Jugendliche in Orlen angeschrieben, um den Jugendclub neu zu beleben. Sollte 

    keine dauerhafte Resonanz auf das Schreiben erfolgen, wird der JC Orlen für eine bestimmte Zeit, z.

    B. sechs Monate,  geschlossen. Der OV bittet die Mitglieder  des OB Werbung in der Sache zu
   machen.

3. Ortstermin am Freitag, den 19. Dezember, am Spielplatz "Auf der Hostert" wegen des Baum- und  

    Heckenrückschnitts.. Frage von Frau Haus aus der Bürgerfragestunde am 10.12.2014.

    Anwesend waren Frau Carmen Haus, Herr Werner Hebecker als weiterer Anwohner, Herr  

    Breitsch von der Verwaltung und der OV. Im gemeinsamen Gespräch konnten die Differenzen 

    bezüglich des Hecken- und Baumrückschnitts zum größten Teil beigelegt werden.

4. Der OV ist von mehreren Bürgern wegen des Winterdienstes angesprochen worden. Hierbei wurde

    bemängelt, dass das Streugut  an Mauern und Fassaden durch den zu hoch eingestellten Streuer   

    kleben bleibt, was zu erheblichen Schäden führen kann.

    Zusätzlich wurde bemängelt, dass bei der Räumung an öffentlichen Einrichtungen und Plätzen  in 

    erheblichem Umfang auch Salz gestreut wird.

 

 

 

 

4 .

Bericht des Magistrats

 

Frau Hankammer berichtete, dass der Einbau einer zusätzlichen Heizungsanlage des Freibads im März vorgesehen ist.
Die Einwohnerzahl Orlens haben sich etwas verringert/Stand 31.1.2015:
1. Wohnsitz: 1.166 Ew.

2. Wohnsitz: 78 Ew.

Auf Nachfrage erklärte Frau Hankammer, dass die Fa. Expotechnik evtl. das Optionsgelände an der Bundesstraße 417 endgültig erwerben wolle, wodurch der Parkplatz für den Orlener Markt verloren ginge. Allerdings ist der Beginn der Bebauung noch unklar.

 

 

 

 

 

 

4.1 .

Verwaltungsmitteilungen

 

 

 

4.1.1 .

Geschwindigkeitsbremse und Querungshilfe Ortseinfahrt Orlen, Wehener Straße; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: RS. 13/272-04

 

Die zu dem o.g. Thema angeforderten Stellungnahmen der Polizei sowie Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wiesbaden liegen mittlerweile vor und sind als Anlage beigefügt.

 

Beide Behörden sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass eine weitere Ausdehnung/Lückenschluss in Bezug auf die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemäß der Erlasslage in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Daraus resultierend wurde der Antrag des Ortsbeirates abgelehnt.

 

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis, ist aber damit unzufrieden.

Er bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:

 

  1.  Der Begriff „gering frequentiert“ enthält für den OB keine konkrete Festlegung. Der OB bittet darum eine Definition dieser Angabe in präzisen Zahlen zu bekommen.
  2. Laut den Unterlagen zur 1. Informations- und Dialogveranstaltung für die Gremien zum VEP 2030 der Stadt Taunusstein ist die Verkehrsfrequenz der L3470 in Niederlibbach geringer als in Orlen. Dennoch ist dort eine durchgehende Regelung mit „Tempo 30“ möglich. Gibt es dafür eine Erklärung?

 

 

 

 

4.1.2 .

Verkehrsentwicklungsplan Taunusstein; Aufgaben und Grenzen
Vorlage: RS. 11/175-13

 

In der 2. Informations- und Dialogveranstaltung für die Gremien zum Verkehrsentwicklungsplan für 2030 der Stadt Taunusstein am 12. November 2014 in der Aartalhalle in Neuhof wurden die Vertreter der Politik über den Sachstand des Verkehrsentwicklungsplanes informiert und unter Zugrundelegung dreier Verkehrsszenarien (Basis-, Wachstums-, Konsolidierungsszenarium) bisher erarbeitete Vorschläge für Leitlinien, Handlungsfelder und Maßnahmenideen in den Bereichen Verkehr, ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr und Mobilitätsmanagement vorgestellt. Im Dialog mit den Planern sollten weitere Maßnahmenvorschläge, die im VEP Niederschlag finden sollen, diskutiert werden.

 

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde angekündigt, dass die vorgestellten Handlungsfelder und Maßnahmen vertieft im Stadtentwicklungsausschuss unter Beteiligung der Ortsbeiräte weiter diskutiert werden sollen.

Zwischenzeitlich wurde am ‚Runden Tisch‘ am 24. November vereinbart, dass stattdessen im Februar 2015 zu einer 3. Informations- und Dialogveranstaltung für alle Gremien eingeladen werden soll. Als konkreter Termin wird der 23.02.2015 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Taunus ‚Alter Saal‘ vorgeschlagen.

 

In dieser Veranstaltung soll der Themenbereich ‚Motorisierter Individualverkehr (MIV)‘ konkretisiert werden. Dabei sollen insbesondere die in der letzten Veranstaltung aufgeworfenen Fragen gemeinsam besprochen werden.

 

In Vorbereitung dazu wird nachstehend noch einmal erläutert, was die Aufgaben und der Auftrag (s.d. RS 11/175-03) eines Verkehrsentwicklungsplanes sind:

 

Aufgaben eines Verkehrsentwicklungsplanes

 

In der Sitzung der StVV am 20.09.2012 wurde das Arbeitsprogramm zur Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes für die Stadt Taunusstein beschlossen (RS 11/175-03).

 

Mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Taunusstein werden die strategischen ‚Grundsätze und Leitlinien‘ der zukünftigen Verkehrsentwicklung einer Kommune für die nächsten 10-15 Jahre festgelegt.

Dabei werden mit dem VEP auch Handlungserfordernisse, Projekte und Maßnahmen definiert, die in einem konkreten Umsetzungskonzept bzw. -programm münden. Wichtig ist dabei auch, dass ein langfristiger Prozess koordiniert und strukturiert wird. Der Blick in eine etwas weiter entfernte Zukunft und die damit verbundenen Herausforderungen und auch Chancen, stellt sicher, dass einzelne Maßnahmen für die Stadt Taunusstein nicht nur kurzfristigen Vorgaben folgen, sondern auch langfristig tragbar und effektiv sind.

 

Mit einem VEP werden für die einzelnen Verkehrsteilsysteme (Kfz, Bus, Rad, Fußgänger) eine mittelfristige Strategie formuliert und Handlungsprioritäten gesetzt. Der VEP ist dabei grundsätzlich gesamtstädtisch ausgerichtet und hat die Gesamtentwicklung bzw. den Gesamtnutzen für die Kommune im Blick. Gleichzeitig fokussiert er aber auch z.T. auf einzelne Stadtteile und versucht aber hierbei eine gesamtstädtische Ausgewogenheit zu erreichen.

 

Der im weiteren Verlauf des VEP-Prozesses entstehende Maßnahmenkatalog ist als sukzessiv ableistbares Handlungsprogramm für die folgenden Jahre zu betrachten. Der VEP der Stadt Taunusstein koordiniert die zukünftigen Aufgaben und gibt Einschätzungen zur Prioritätensetzung und Dringlichkeit von Teil- und Einzelmaßnahmen.

 

Die Umsetzung erfolgt durch eine Übernahme der Ergebnisse in andere Planungen, wie z.B. in die Flächennutzungsplanung, oder durch Einzelmaßnahmen, Projekte und Konzepte. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Maßnahmen, die direkt angegangen werden können und solchen, die noch einer vertieften Betrachtung bzw. einer konkreten Detailplanung bedürfen.

 

Abschließend sei angemerkt, dass ein Verkehrsentwicklungsplan nicht statisch ist, sondern sich im Laufe der Zeit anpassen muss, so werden neue Handlungsfelder und Maßnahmen in die Leitlinie zu integrieren sein.

 

Als Anlagen sind der Zwischenbericht (Text- und Kartenteil), der insbesondere die Bestandsaufnahme und die bisherigen Bürgerbeteiligung widerspiegelt, sowie das Protokoll der Gremieninformation vom 12.11.2014 beigefügt.

 

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

 

4.1.3 .

Erläuterung zum Protokollauszug OB-Orlen 12.03.2014 -TOP 2.1-; Belegungsschema Friedhof Orlen
Vorlage: RS. 14/122-01

 

Der OB weist darauf hin, dass der Gestaltung des Friedhofs in Zukunft um einen anonymen Bestattungsbereich, ähnlich dem Konzept „FriedWald“ ergänzt werden soll. Der OB bittet zu prüfen ob der Friedhof in Orlen um ein solches anonymes Bestattungsfeld ergänzt werden kann.

 

Antwort:

Durch das Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung zum 01.01.2015 und der damit folgenden Einführung der neuen Bestattungsarten „Baumbestattung“ und „Rasengrab“, wird auch eine Umsetzung, dieser neuen Bestattungsformen, auf dem Friedhof in Orlen überprüft.

Ein anonymes Bestattungsfeld für Urnenbeisetzungen wird, bei Bedarf, auf dem Friedhof angelegt werden.

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob die Urnenwand erweitert werden muss. In den vorhandenen Stelen ist nur noch Platz für eine Urne.

 

 

 

 

4.1.4 .

Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen); Mitteilung Sachstand
Vorlage: RS. 14/063-01

 

Sachstandsmitteilung:

 

Am 01. Oktober 2014 wurde in der Stadtverordnetenversammlung über die DRS. 14/063 – Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen) eine geheime Wahl durchgeführt, nachdem die Vorlage bereits am 02. Juni 2014 sowie am 24. Juli 2014 von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung abgesetzt wurde.

 

Am 01. Oktober 2014 waren in der Sitzung 39 Stadtverordnete anwesend. Im zuge der geheimen Wahl sprachen sich 20 Stadtverordnete für Herrn Lothar Konrad und 17 für Frau Heide Wagner aus. Zwei Stadtverordnete stimmten mit „Nein“.

 

Gem. § 7 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz (OGG) hat die Stadt denjenigen Bewerber vorzuschlagen, auf den mehr als die Hälfe der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung entfallen sind. Dies bedeutet, dass bei der Stadt Taunusstein, mindestens 23 Stadtverordnete für einen Bewerber stimmen müssen. Da auch durch die geheime Wahl nicht die erforderliche Mehrheit auf einen der beiden Bewerber entfiel, wurde durch die Stadtverwaltung Rücksprache mit dem Amtsgericht Bad Schwalbach gehalten. Dieses teilte mit, dass die in § 7 Abs. 3 OGG genannte Frist, in welcher eine Stadt einen geeigneten Vorschlag unterbreiten kann, nicht mehr annähernd als angemessen angesehen werden könne, wenn wir nun von vorne nach einem Bewerber suchen, „nur weil die Stadtverordneten keine erforderliche Mehrheit auf einen Bewerber vereinen können, auch wenn beide augenscheinlich die nötigen Voraussetzungen erfüllen“, zumal die Vorlage vorher bereits zweimal von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Da in dieser Angelegenheit zudem bereits mehr als ein Jahr vergangen ist und das bisherige Ortsgerichtsmitglied, Herr Lorenz Konrad, der aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt hat, selbiges bis zur Wahl eines Nachfolgers kommissarisch ausübt, was ihm nicht länger zugemutet werden kann, hat der Präsident des Amtsgerichts entschieden, sein Recht gem. § 7 Abs. 3 OGG zu nutzen. Hiernach darf er eigenständig eine geeignete Person ernennen, wenn eine Gemeinde/Stadt nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine solche mit der erforderlichen Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Stadtverordneten vorschlagen konnte.

 

In diesem Zusammenhang sollten alle erforderlichen Unterlagen, wie Daten der Bewerber und ein beglaubigter Auszug aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.Oktober 2014, an das Amtsgericht zur weiteren Bearbeitung gesendet werden. Dies ist mit Datum vom 14.10.2014 erfolgt.

 

Mit Datum vom 13.11.2014 teilte das Amtsgericht Bad Schwalbach schriftlich die Bestellung von Herrn Lothar Konrad auf zehn Jahre mit.

 

Allgemeiner Hinweis:

Bis vor kurzem war es für die Stadtverwaltung sehr mühsam, geeignete Bewerber zu finden, die sich bereit erklären, ein Amt im Ortsgericht auszuüben und darüber hinaus dazu noch geeignet sind. Seit das „Findungsverfahren“ seitens der Verwaltung modernisiert wurde, melden sich deutlich mehr interessierte und geeignete Personen, was als sehr positiv und erfreulich zu bewerten ist. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, das ehrenamtliche Engagement der Personen angemessen zu würdigen, indem eine Entscheidung für eine Person von den Gremien ausschließlich auf Grundlage fachlicher Eignung und objektiver Bewertung erfolgt.

 

 

Anmerkung des OB Orlen

 

Bereits auf der Sitzung am 21.08.2013 hat der OB Herrn Lothar Konrad vorgeschlagen.

Warum die Besetzung so verschleppt worden ist, sollte die Verwaltung intern abklären.

 

Auszug aus der Sitzung vom 21.08.2013

 

5. Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen)

 

Nach Rücksprache mit Herrn Lothar Konrad, wohnhaft in Taunusstein –Orlen, Neuhofer Str. 10, wäre er bereit das Amt des Ortsgerichtsschöffen zu übernehmen. Als Architekt würde er die besten Voraussetzungen für dieses Amt mitbringen

Abstimmung:

Dafür:              6              dagegen:              0              Enthaltungen:              1

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

 

5 .

Verwendung der Verfügungsmittel 2015

 

 

Das Budget des Ortsbeirates Orlen für das Jahr 2015 beträgt 1087,34€

 

zuzüglich der Restmittel aus 2014 in Höhe von 847,60€

 

stehen dem Ortsbeirat Orlen 1.934,94€ zur Verfügung.

 

Die Rest mittel von 2014 sollen für die Errichtung einer Sitzgarnitur vor dem FGH eingesetzt werden, sofern das Gespräch mit Herrn Matiebe (s. Bürgerfragestunde) dies ergibt.

 

 

Abstimmung:

Dafür:              6              dagegen:              0              Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

6 .

Feedback und Abrechnung der Seniorenweihnachtsfeier 2014

 

 Zur Abrechnung: s. Anlage

Darüber hinaus wird moniert, dass es Probleme mit der Elektrik und zum wiederholten Male auch große Schwierigkeiten mit den Kaffeemaschinen gab. Diese waren mangelhaft und kaum funktionsfähig.

 

 

 

 

 

 

7 .

Zugmantelhalle Orlen; Zurverfügungstellung von PKW-Stellplätzen Umsetzung der Maßnahme

 

Auszug aus der Sitzung des OB Orlen vom 13.10.2015

 

Zugmantelhalle Orlen; Zurverfügungstellung von PKW-Stellplätzen Vorlage: DRS. 14/177

 

Auf der Grundlage der lärmtechnischen Beurteilung durch das Büro GSA Ziegelmeyer GmbH führt der Magistrat eine Pilotphase zur Nutzung der Stellplätze der Zugmantelhalle durch. Für den Zeitraum eines halben Jahres wird die vorhandene feststehende Beschrankung entfernt. Es wird ein Hinweisschild im Einfahrtbereich mit den Nutzungszeiten der Stellplätze aufge-stellt. Sollte sich nach der Pilotphase herausstellen, dass die Einhaltung der vorgesehenen Ruhezeiten aufgrund von Falschparkern nicht möglich ist, behält sich der Magistrat die er-neute Sperrung des Parkplatzes vor. Der Aufbau einer Beschrankungsanlage wird für die Parkeinheit der Zugmantelhalle als nicht zielführend betrachtet. Des Weiteren wird von In-vestitionen und Folgekosten im Zusammenhang der Haushaltskonsolidierung abgeraten.

 

Nach der Zusage über die Umsetzung der o.a. Maßnahme hat sich bis heute noch nichts getan. Der OB Orlen ist etwas verwundert und erwartet eine Realisierung in naher Zukunft.

 

 

 

 

 

 

8 .

Verschiedenes

 

 Der OV weist auf des Bürgerfest der Stadt Taunusstein am 11./12.7.2015 hin. Er wird in einer Sitzung  am 23.2.2015 den Vereinsring Orlen informieren und hofft auf eine angemessene Beteiligung, evtl. in Verbindung mit dem Ortsbeirat bzw. weiteren Bürgern und Unternehmen aus Orlen.

 

 

 

Nächste Sitzung findet am 11.03.2015 statt.

 

 

 

 

Die Sitzung wird geschlossen um  Uhr.

 

 

 

 

 

 

Dieter Jacobi

 

Stefanie Müller

Vorsitz

 

Protokollführung

 


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