Niederschrift
				
				öffentliche Sondersitzung des
				Ortsbeirates Orlen
				
				OBOR/X/53/2014
				
				 
				
				
				 
				  |  | Sitzungstermin: | Dienstag, 06.05.2014 | 
				 
				  |   | Sitzungsbeginn: | 19:07 Uhr | 
				 
				  |   | Sitzungsende: | 20:15 Uhr | 
				 
				  |   | Ort, Raum: | Bürgerhaus TAUNUS,
				  Herblay-Saal, Aarstraße 138, 65232 Taunusstein-Hahn | 
				
				
				 
				
				Anwesend
				sind:
				
				
				 
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				  | Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg |   | 
				 
				  | Herr Dr. Klaus-Peter Paier |   | 
				 
				  | Herr Jürgen Schmidt |   | 
				 
				  | Herr Dr. Benedikt Toussaint | Schriftführer, nicht stimmberechtigt | 
				
				
				 
				
				 
				
				Abwesend
				sind:
				
				Frau Dorothee Baum                                        
				entschuldigt
				
				Herr Dieter Jacobi                                              entschuldigt
				
				Herr Christoph Koudelka                                    entschuldigt
				
				Herr Hubert Zimmermann                                  entschuldigt
				
				Frau Margit Hankammer-Riedl                          Magistratsbetreuerin,
				nicht stimmberechtigt
				
				 
				
				 
				
				Für die Sitzung enthalten die Seiten
				1 bis 4 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.
				
				 
				
				Die
				Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 30.04.2014 Dienstag, den 06.05.2014,
				unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
				
				 
				
				Der Vorsitzende des Ausschusses
				für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Hr. Stephan, stellt bei Eröffnung der
				Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung und die Tagesordnung
				keine Einwendungen erhoben werden. Er erläutert das Procedere dieser als gemeinsame
				Beratung von Ausschuss und allen Ortsbeiräten gedachten Sitzung und weist
				darauf hin, dass nach dem Vortrag von Hrn. Dr. Stockmann von der Stadt
				Taunusstein Fragen gestellt werden können. Er bittet Hrn. Dr. Stockmann, die
				Aufstellung des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans
				Südhessen“ (TOP 1 und 2) und den Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung
				einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom
				Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 für das
				Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet
				der Landeshauptstadt Wiesbaden (TOP 3) in Form einer Powerpoint-Präsentation zu
				erläutern.
				
				 
				
				 
				
				
				
				
				Tagesordnung:
				
				 
				
				
				 
				  |  1. | Aufstellung des Sachlichen
				  Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der
				  Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach
				  § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung Vorlage: RS. 14/047-01 | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  2. | Aufstellung des Sachlichen
				  Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der
				  Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach
				  § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; Vorabstellungsnahme an den RP
				  Darmstadt Vorlage: RS. 14/047-02 | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  3. | Antrag der ESWE Taunuswind GmbH
				  auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz
				  (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
				  (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet
				  Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden Vorlage: DRS. 14/090 | 
				
				
				 
				
				 
				
				Protokoll:
				
				 
				
				Öffentlicher Teil
				
				 1. Aufstellung des
				Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen;
				Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen
				Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung
				Vorlage: RS. 14/047-01
				
				 
				
				Beschluss:
				
				 
				
				Wegen entschuldigtem
				Fehlen von vier Mitgliedern des Ortsbeirats stellt der stellvertretende
				Ortsvorsteher Dr. Paier die
				Beschlussunfähigkeit des Ortsbeirats Orlen fest. Eine Abstimmung über die Kenntnisnahme
				des Regionalplans Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Entwurf
				2013 erfolgt daher nicht.
				
				 
				
				 
				
				 2. Aufstellung
				des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen;
				Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen
				Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;
				
				Vorabstellungsnahme
				an den RP Darmstadt
				
				Vorlage:
				RS. 14/047-02
				
				 
				
				Mit RS. 14/047-01 hat der Magistrat in seiner Sitzung am 07.04.2014 über
				die Anregungen zu Regionalplan Südhessen – Sachlicher Teilplan erneuerbare
				Energien – Entwurf 2013 beschlossen und die Vorlage in den weiteren Gremienlauf
				gegeben. 
				
				 
				
				Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 25. April 2014, mit dem
				RP Darmstadt wurde vereinbart, dass die abschließende Stellungnahme nach der
				Stadtverordnetenversammlung am 5.06.2014 erfolgt. Auf den Sachverhalt der
				Vorlage wird verwiesen.
				
				 
				
				
				
				
				Dabei ist
				allerdings folgendes zu bedenken:
				
				 
				
				Diese Frist kann schon aus rechtlichen Gründen durch das Schreiben des
				Regierungspräsidiums in der E-Mail vom 21. März 2014 nicht verlängert werden,
				„weil es sich um eine gesetzliche Frist handelt, die einer Verlängerung durch
				die Behörde nicht zugänglich ist“ (VG Magdeburg, Urteil vom 10. Mai 2012 – 4 A
				261/11 -, juris unter Verweis auf Kopp/Schenke, VwGO § 57 Rdnr.12). Aus Gründen
				der rechtssichernden Durchsetzung städtischer Interessen, ist die in der Anlage
				beigefügte Stellungnahme vom 22. April 2014 zum Antrag an das
				Regierungspräsidium Darmstadt gesandt worden. Dort ist allerdings auf die
				abschließende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2014
				hingewiesen worden. Somit bleiben die Rechte der städtischen Gremien
				gewahrt.   
				
				 
				
				Die drei anwesenden Mitglieder des Ortsbeirats Orlen nehmen die
				Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
				
				 
				
				 
				
				 3. Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf
				Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom
				Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010)
				für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im
				Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
				
				Vorlage: DRS. 14/090
				
				 
				
				Beschluss:
				
				 
				
				Wegen
				entschuldigtem Fehlen von vier Mitgliedern des Ortsbeirats stellt der
				stellvertretende Ortsvorsteher Dr. Paier
				die Beschlussunfähigkeit des Ortsbeirats Orlen fest. Eine Abstimmung über die
				Kenntnisnahme des Regionalplans Südhessen – Sachlicher Teilplan
				Erneuerbare Energien – Entwurf 2013 und über den Antrag der ESWE Taunuswind
				GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz
				(HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
				(RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe
				Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgt daher nicht. 
				
				 
				
				Ebenso wenig kann
				über die Stellungnahme zum Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer
				Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan
				Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das
				Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet
				der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen werden (Anlage 3 zum
				Sitzungsprotokoll).
				
				 
				
				Drei Sitzungsteilnehmer stellen nach
				der Präsentation Fragen an Hrn. Bgm. Zehner im Hinblick darauf, wie er die
				geplanten Windräder auf dem Taunuskamm zu verhindern gedenkt. Bgm. Zehner
				verweist auf die Ausführungen von Hrn. Dr. Stockmann.
				
				 
				
				Hr. Stephan bedankt sich bei den Anwesenden und schließt um 20:15
				Uhr die Sitzung.
				
				 
				
				Soweit der Schriftführer das beurteilen kann, fanden nach
				der Sitzung nur bei zwei Ortsbeiräten intensivere Beratungen und somit ggf.
				auch Beschlüsse statt.
				
				 
				
				 
				
				 
				
				 
				
				                                                                                                                                                
				
				   Dr. Klaus-Peter Paier – stellv. Ortsvorsteher                      Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer
				
				
				
				
				Ortsbeirat
				
				 
				
				Taunusstein-Orlen
				
				 
				
				 
				
				
				
				 
				
				B ü r g e r f r a g e s t u n d e
				
				 
				
				 
				
				vor der Sitzung des
				Ortsbeirates Orlen am 06.05.2014
				
				in Bürgerhaus TAUNUS, Herblay-Saal, Aarstraße 138, 65232
				Taunusstein-Hahn
				
				 
				
				 
				
				 
				
				 
				
				 
				
				 
				
				Aufgrund der Sondersitzung fand keine Bürgerfragestunde statt.
				
				 
				
				 
				
				 
				
				 
				
				                                                                                                                                                
				
				    Dr. Klaus-Peter Paier – stellv.Ortsvorsteher                 Dr.Benedikt Toussaint – Schriftführer