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Niederschrift gesamt

Niederschrift

2. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

OBOR/X/43/2014

 

 

Sitzungstermin:

Mittwoch, 12.03.2014

 

Sitzungsbeginn:

19:30 Uhr

 

Sitzungsende:

21:17 Uhr

 

Ort, Raum:

Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

 

Anwesend sind:

Frau Dorothee Baum

 

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

 

Herr Dieter Jacobi

Ortsvorsteher

Herr Christoph Koudelka

 

Herr Jürgen Schmidt

 

Herr Hubert Zimmermann

 

Frau Margit Hankammer-Riedl

Magistratsbetreuerin – nicht stimmberechtigt

Herr Dr. Benedikt Toussaint

Schriftführer – nicht stimmberechtigt

 

 

Abwesend sind:

Herr Dr. Klaus-Peter Paier

entschuldigt

 

 

 

Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 8 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 06.03.2014 für Mittwoch, den 12.03.2014, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

 

Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit fest.

 

Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 12.02.2014 Einwendungen gibt. Dies ist der Fall. Nach zwei Änderungen (in TOP 3.2 wird im 4. Absatz in der 2. Zeile „aus Schikane“ gestrichen und in TOP 9 im 2. Abs. in der 4. und 5. Zeile der Halbsatz „Sein ebenfalls anwesender Schwiegervater Hr. Dr. Alexander Schiemann und“) wird das Protokoll genehmigt.

 

Tagesordnung:

 

 1.

Bericht des Ortsvorstehers

 

 2.

Bericht des Magistrats

 

 2.1.

Belegungsschema Friedhof Orlen
Vorlage: DRS. 14/007

 

 2.2.

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit  und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;
Information zur 1. Beteiligung bzw. 1. Offenlage
Vorlage: DRS. 14/047

 

 2.3.

Weiterentwicklung der Homepage der Stadt Taunusstein; Einsicht in die öffentlichen Protokolle direkt im BürgerInformationssystem ALLRIS
Vorlage: RS. 13/157-01

 

 3.

57. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "An der Obergasse", Stadtteil Orlen: Einleitungsbeschluss
Vorlage: RS. 13/274-01

 

 4.

Verwendung der Ortsbeiratsmittel 2014

 

 5.

Anfragen, Anregungen, Termine

 

 

 

Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 1. Bericht des Ortsvorstehers

 

1.    Nutzung der Parkplätze Zugmantelhalle – Nach Rücksprache mit Herr Luer wurde am 20.12.2013 ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Er wartet nach mehrmaligen Nachfragen immer noch auf das Gutachten.

2.    Schnelles Internet für das Baugebiet „Neuhofer Straße“ – Nach Rücksprache mit Herrn Fischer und Herrn Praisler wurde von der Verwaltung von der bauausführenden Firma Weil ein Kostenangebot über das Verlegen der Kabel von Unitymedia angefordert. Lt. Herrn Praisler ist das Angebot günstiger. Herr Praisler wird die Firma Unitymedia nochmals kontaktieren und anschließend die Grundstückskäufer über den neuen Sachstand informieren.

3.    Müllhalde „Zum Orlener Stock“ – Der Zustand in der Straße wurde bildlich festgehalten und Herrn Ewen mit dem Hinweis auf Bereinigung und Abhilfe per Mail angeschrieben. Die Bilder wurden als Anhang und als Beweis über die Zustände mitgeschickt.

4.    Bilder des Orlener Künstlers Rennebeck – Auf Nachfragen der Verwaltung, um welche Bilder es sich handelt, wurden die Bilder abgelichtet und per Mail an Frau Duffert weitergeleitet; eine Antwort steht noch aus.

5.    Fahrrad-Wegweiser gegenüber der Fa. Waffel-Löser umgefallen. – Der Ortsvorsteher bat die Verwaltung, den Wegweiser standfest aufstellen.

6.    Neue Spülmaschine in der Zugmantelhalle – Ein Sturm der Entrüstung treibt die Orlener Vereine auf die Barrikaden. Anstatt einer Industrie-Spülmaschine wurde eine normale Haushaltsmaschine eingebaut. Der kürzeste Spülgang dieser Maschine dauert 35 Minuten. Das ist so nicht hinnehmbar. Der Ortsbeirat und die Orlener Vereine fordern eine rasche Abhilfe.


7.    Geschwindigkeitsmessungen an den Ortseingängen von Orlen:

Neuhofer Str.: Radarmessung am 13.11.2013 Richtung B 417- 96 Fz – 0 Überschreitungen

            Radarmessung am 19.11.2013 Richtung Ortsmitte – 302 Fz – 0 Überschreitungen

            Wehener Str.: Am 10.03.2014 sah der OV die Protokolle bei der Verwaltung ein.

 

            Aus Zeitgründen konnten noch nicht alle im Protokoll vom 12.02.2014 gestellten Fragen beantwortet werden, die Beantwortung der restlichen Fragen durch die Stadt soll abgewartet werden.

 

            Im Hinblick auf zu schnelles Fahren im Bereich östliches Ende der Obergasse liegt dem OV liegt ein Schreiben einer Anwohnerin „Zum Römerturm 16“ vor (siehe Bürgerfragestunde).

 

            Es wird geprüft, ob in Orlen  stationäre Messanlagen aufgestellt werden können.

 

 

 2. Bericht des Magistrats

 

1.      Bis zum 30.06.2014 muss das Konzept zur Haushaltskonsolidierung überarbeitet sein, sonst kann der Haushalt 2015 nicht genehmigt werden. Um bis 2016 den Haushalt ausgeglichen gestalten zu können, sind u. a. weitere Einsparungen sowie die Anhebung von Gebühren (die Vereine treffende Hallennutzung und Kindergarten) und Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer) erforderlich.

2.      Ab dem 01.05.2014 wird der Kiga Orlen zwischen 7:30 und 16:00 Uhr geöffnet sein, die Gebühren steigen auf 175 € monatlich.

3.      Am Stichtag 31.01.2014 hatte Orlen 1.187 Einwohner, das sind 3 Einwohner weniger als Ende Dezember 2013. Mit 2. Wohnsitz waren 80 Einwohner gemeldet, gegenüber Ende Dezember 2013 gab es hier keine Veränderungen.

 

 

 2.1. Belegungsschema Friedhof Orlen
Vorlage: DRS. 14/007

 

 

Protokollauszug aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 04.12.2013, den Tagesordnungspunkt 5. Anfragen, Anregungen, Termine betreffend.

 

Fragen des Ortsbeirats:

 

Nach welchem System erfolgt die Belegung der Flächen für Urnen- und Normalgräber und wer legt diese fest?

Aus welchem Grund erfolgt die Belegung an einigen Stellen in Nord-Süd- und an anderen in Ost-West-Richtung?

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich bei dem Grabtyp um einen Reihen- oder Wahlgrab handelt. Bei einem Erd- oder Urnenreihengrab erfolgt die Belegung in dem dafür vorgesehenen Friedhofsabteil fortlaufend nach der Reihe. Bei einem Erd- oder Urnenwahlgrab erfolgt die Auswahl der Grabstätte in Absprache mit den Angehörigen / dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung. Diese haben dann die Möglichkeit, sich in den dafür vorgesehen Abteilen eine Grabstätte auszusuchen.

 

Die Ausrichtung der Grabstätten erfolgt aus rein planerischen Gründen. Es wird immer versucht, die einzelnen Friedhofsabteile so effektiv wie möglich zu belegen, dadurch entstehen auf einem Friedhof teilweise unterschiedliche Grabausrichtungen.

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

Antrag:

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Erläuterung der Friedhofsbelegung durch den zuständigen Mitarbeiter der Stadt anlässlich seiner nächsten Sitzung am 30.04.2014.

 

Abstimmung:

dafür            6                           dagegen             0                          Enthaltungen             0

 

 

 2.2. Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit  und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;

Information zur 1. Beteiligung bzw. 1. Offenlage

Vorlage: DRS. 14/047

 

Zur ersten Information der städtischen Gremien einschließlich aller Ortsbeiräte zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen (1. Beteiligung bzw. 1. Offenlage vom 24.02. bis 25.04.2014) wird auf das Schreiben des Regierungs­präsidiums Darmstadt (siehe Anlage 1) verwiesen.

 

Als Anlage 2 ist in einem Auszug aus dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien die La­ge der bisherigen Vorranggebiete für Windenergie im Stadtgebiet von Taunusstein gekennzeichnet.

 

Die Beteiligungsunterlagen bestehend aus Text und Umweltbericht, Flächensteckbriefe und der Karte des Regionalplans im Maßstab 1:100.000 sind auf der Internetseite des RP Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de (Pfad: Planung & Verkehr/Regionalplanung/ Regionalplan Südhessen/Teilplan Erneuerbare Energien) eingestellt. Auf der Homepage der Stadt Taunusstein wird auf die Seite des Regierungspräsidiums verwiesen.

 

Nach Rückfrage beim Regierungspräsidium Darmstadt und dem Rheingau-Taunus-Kreis findet die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beteiligung in Form einer Auslage beim Landratsamt des Rheingau-Taunus-Kreises in Bad Schwalbach, Heimbachtal statt. Hier kön­nen Anregungen zu Protokoll gegeben werden. Auch per Internet können Anregungen ins Anhörungsverfahren eingebracht werden. Näheres ist dem als Anlage 3 beigefügten Zeitungsartikel (WK 24.2.2014) zu entnehmen.

 

Zurzeit wird eine gesonderte Vorlage erarbeitet. In dieser werden die Belange der Stadt Tau­nusstein, soweit dies zu einer 1. Beteiligung bzw. 1. Offenlage möglich ist, dargelegt.

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 


 2.3. Weiterentwicklung der Homepage der Stadt Taunusstein; Einsicht in die öffentlichen Protokolle direkt im BürgerInformationssystem ALLRIS
Vorlage: RS. 13/157-01

 

Ab dem 01.03.2014 werden alle Sitzungsniederschriften der öffentlich tagenden städtischen Gremien der Stadt Taunusstein im Internet im BürgerInformationssystem (BI) ALLRIS zu den jeweiligen Sitzungsterminen einsehbar sein.

 

Bisher konnten die öffentlichen Protokolle zwar online auf www.taunusstein.de gelesen bzw. als pdf-Datei runtergeladen werden, doch wurden diese aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen in einem gesonderten Unterordner manuell gespeichert. Nach einer internen Überarbeitung im Gremienbüro wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen sowie die datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt. Nun gewährt das BI ALLRIS auf der städtischen Webseite Einsicht in folgende Dokumente jeder öffentlichen Gremiensitzung auf einen Blick:

 

-      Einladungsschreiben der bzw. des Gremienvorsitzenden

-      Öffentliche Bekanntmachung

-      Anwesenheitsübersicht

-      Tagesordnung

-      Gremienvorlagen als Sitzungsunterlagen

-      Niederschrift von allen öffentlich behandelten Tagesordnungspunkten

 

Der wahrscheinlich bereits bekannte Weg (Pfad) zu der seit Mitte Sommer 2013 freigeschalteten Oberfläche des Taunussteiner BürgerInformationssystems lautet:

 

1. Die Webseite www.taunusstein.de aufrufen

     2. Die erste Rubrik „Stadt & Bürger“ auswählen

          3. Zur Unterrubrik „Kommunalpolitik“ gehen

              4. Die erste Kategorie „Sitzungskalender“ anklicken

5. Das Datum bzw. das jeweilige Gremium auswählen, in welches man einse-

     hen möchte

 

Die Freischaltung der pdf-Dokumente „Einladung“ und „Öffentliche Bekanntmachung“ sowie der öffentlichen Sitzungsvorlagen in der Übersicht der Tagesordnung geschieht im Zuge der Sitzungsvorbereitung, also mindestens drei Tage vor einer Gremiensitzung. Bei der Nachbereitung der Sitzung schaltet das Gremienbüro die Anwesenheitsliste frei. Sobald die erstellte Niederschrift von der jeweiligen schriftführenden Person und der bzw. dem Vorsitzenden unterschrieben im Gremienbüro eingeht, werden auch die öffentlichen Protokolle im BI für alle sichtbar gestellt.

 

Die gespeicherte pdf-Datei ist dann so konfiguriert, dass jeder sie runterladen kann oder auch in der geöffneten Ansicht einzelne Wörter oder Passagen kopieren, jedoch keine Änderungen des Originals vornehmen kann.

 

Falls in einer Sitzung des städtischen Gremiums ein Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wurde, wird dieser in der öffentlichen Ansicht des Protokolls im BI nicht sichtbar sein, der Rest der Niederschrift mit öffentlich behandelten Punkten schon.

 

Die bereits oben erwähnte Kategorie „Protokolle“ auf der Webseite der Stadt Taunusstein bleibt vorerst erhalten, jedoch umbenannt in „Protokolle bis 28.02.2014“, damit weiterhin Zugriff auf Niederschriften vor dem Stichtag 01.03.2014 gewährt wird.

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 3. 57. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "An der Obergasse", Stadtteil Orlen: Einleitungsbeschluss
Vorlage: RS. 13/274-01

 

Für den Bereich „An der Obergasse“ (Gemarkung Orlen, Flur 3, Flurstück 98/1) soll eine Flächennutzungsplanänderung herbeigeführt werden. Derzeit ist der Bereich im Flächen­nut­zungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Das Grundstück ist aber bereits mit einem Wohnhaus mit Garagen und Nebengebäuden bebaut.

 

Am 24.09.2013 wurde von der Stadtverordnetenversammlung bereits der Aufstellungsbeschluss (DRS.13/274) für den Bebauungsplan „An der Obergasse“ gefasst. Allgemeines Planungsziel ist hier die Sicherung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung, um eine attraktive Ortsrandgestaltung und Ortseingangssituation zu schaffen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB soll nun auch der Flächennutzungsplan angepasst werden. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung der ‚Fläche für Landwirtschaft‘ in ‚Wohnbaufläche‘, damit über die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Obergasse“ Wohnbaunutzung hier ermöglicht werden kann.

 

Hintergrund

Für die Fläche besteht hinsichtlich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Regelungs­bedarf, um eine attraktive Ortsrandgestaltung und Ortseingangssituation zu sichern. Aus­gelöst wird der Regelungsbedarf durch Bestrebungen des Eigentümers, die Fläche zu be­bauen. Es liegt im öffentlichen Interesse, dem Ortseingangsbereich von Orlen durch einen Bebauungsplan einen attraktiven, städtebaulichen Rahmen zu geben, um so einer ungeordneten Bebauung, die sich an privaten Interessen orientiert, vorzubeugen.

 

Planungsziel Bebauungsplan

Städtebauliches Ziel ist es, einen sanften Übergang von Bebauung zu Landwirtschaft und einen attraktiven Ortseingangsbereich zu schaffen. Aus diesem Grund werden mit dem Bebauungsplan neben der Regelung einer möglichen baulichen Verdichtung auf dem Grundstück genauso auch Ziele der Grünordnung verfolgt.

 

Umgebung

Der Geltungsbereich der 57. FNP-Änderung „An der Obergasse“ wird im Nord / Nordosten von Flächen für Landwirtschaft, von Osten bis Süden von den Freizeitgärten des Bebau­ungs­planes „Taubenberg“ und von Südwesten bis Norden von der K 699 bzw. dem Neubaugebiet „Zitterling“ begrenzt.

 

Verfahren

Nach dem Aufstellungsbeschluss wird der Magistrat das Bauleitplanverfahren anstoßen und zunächst einen Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung erarbeiten. Anschließend findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB statt.

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

Antrag:

Der Ortsvorsteher wird mit Herrn Dr. Stockmann von der Stadt sprechen und sich über die Vorstellungen der Verwaltung hinsichtlich des Bebauungsplans informieren.

 

Abstimmung:

dafür            4                           dagegen             0                          Enthaltungen             2

 

 

 4. Verwendung der Ortsbeiratsmittel 2014

 

Für das Jahr 2014 betragen die Verfügungsmittel des Ortsbeirats rd. 984 Euro. Davon gehen etwa 500 Euro für die Finanzierung der Senioren-Weihnachtsfeier ab (der Rest wird durch Spenden finanziert). Es wird vorgeschlagen, die achteckige Bank vor dem Feuerwehrgerätehaus durch Mitglieder der FFW Orlen streichen zu lassen, die benötigte Farbe wird aus den Verfügungsmitteln des Orts­beirats bezahlt.

 

 

 5. Anfragen, Anregungen, Termine

 

a.      Der Ortsbeirat Orlen bittet den Magistrat und gleichzeitig auch die Fraktionen der Stadt, dass die in der Vergangenheit gemachten Zusagen bzgl. „Grundversorgung mit schnellem Internet in neuen Baugebieten“ eingehalten werden. Diese Zusage beinhaltet auch die Bereitstellung eines Internet-Breitbandan­schlus­ses zu den ortsüblichen Anschlussgebühren.

 

       Abstimmung:

       dafür            6                           dagegen             0                          Enthaltungen             0

 

b.      Anstatt einer Industrie-Spülmaschine wurde eine normale Haushaltsmaschine eingebaut. Der kürzeste Spülgang dieser Maschine dauert 35 Minuten. Das ist absolut unakzeptabel. Der Ortsbeirat und die Orlener Vereine fordern eine rasche Abhilfe und bis zur Lieferung einer neuen Industrie-Spülmaschine die Bereitstellung der alten Spülmaschine.

Der Ortsvorsteher wird in dieser Sache Fr. Duffert und ggf. den Bürgermeister ansprechen.

 

c.      Die Taunussteiner Bürger werden aufgerufen, sich am Fotowettbewerb „Blickwinkel Älterwerden – Lieblingsorte uns schöne Plätze in meiner näheren Umgebung“ zu beteiligen. Veranstalter ist u. a. die Leitstelle Älterwerden der Stadt Taunusstein. Teilnahmeschluss ist der 15.04.2014. Die besten Fotos werden prämiert, es sind drei Preise zu gewinnen.

 

d.      Auf an die Straße „Auf der Hostert“ angrenzenden Ackerflächen wurden Chemikalien ausgebracht, die bei Anwohnern Allergien und Hautreizungen hervorriefen. Die Stadt wird gebeten sich mit dem Pächter und dem Ortslandwirt in Verbindung zu setzen, damit in Zukunft bei West-Wind das Ausbringen von Chemikalien am Ortsrand unterbleibt. Unabhängig davon beabsichtigt Hr. Jürgen Schmidt die Einschaltung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie.

 

e.      Die nächste Sitzung des Ortsbeirats Orlen findet am 30. April 2014 statt.

 

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 21:17 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

                                                                                                                                               

          Dieter Jacobi – Ortsvorsteher                      Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer


Ortsbeirat

 

Taunusstein-Orlen

 

 

 

B ü r g e r f r a g e s t u n d e

 

 

vor der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 12.03.2014

in Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

                              

 

Beginn:          19:18 Uhr

 

Ende:             19:30 Uhr

 

 

Es sind die Herren Dr. Rolf Graeve, Horst Matzek, Karl Maurer und Martin Wachter als Zuhörer erschienen.

 

Hr. Martin Wachter, der ein Grundstück im Neubaugebiet „Neuhofer Straße“ erworben hat, erkundigt sich, ob sich unter Bezug auf seine Ausführungen anlässlich der letzten Sitzung des Ortsbeirats am 12.02.2014 in Sachen Internetzugang etwas getan hätte (siehe auch TOP 9 des Protokolls über die Sitzung des Ortsbeirats vom 12.02.2014). Der Ortsvorsteher verweist auf seinen aktuellen Bericht (TOP 1).

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                               

         Dieter Jacobi – Ortsvorsteher                       Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer


 


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