Niederschrift
				
				7. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
				
				OBOR/X/30/2012
				
				 
				
				
				 
				  |  | Sitzungstermin: | Mittwoch, 31.10.2012 | 
				 
				  |  | Sitzungsbeginn: | 19:28 Uhr | 
				 
				  |  | Sitzungsende: | 21:30 Uhr | 
				 
				  |  | Ort, Raum: | Zugmantelhalle (Vereinsraum II),
				  Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1 | 
				
				
				 
				
				Anwesend sind:
				
				
				 
				  | Herr Dieter Jacobi | Ortsvorsteher | 
				 
				  | Herr Dr. Klaus-Peter Paier | stellvertr. Ortsvorsteher | 
				 
				  | Frau Dorothee Baum |  | 
				 
				  | Herr Christoph Koudelka |  | 
				 
				  | Frau Michaela Krieger | Schriftführerin, nicht stimmberechtigt | 
				 
				  | Herr Hubert Zimmermann |  | 
				 
				  | Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg |  | 
				 
				  | Herr Jürgen Schmidt |  | 
				 
				  | Herr Thomas Lüer | Verwaltung, nicht stimmberechtigt | 
				
				
				 
				
				 
				
				Abwesend sind:
				
				
				 
				  | Frau Margit Hankammer-Riedl | entschuldigt | 
				
				
				 
				
				 
				
				Für die Sitzung enthalten die Seiten 1
				bis 8 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den
				Tagesordnungspunkten.
				
				 
				
				Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch
				Einladung vom 23.10.2012 für Mittwoch, den 31.10.2012 unter Mitteilung der
				Tagesordnung einberufen.
				
				 
				
				Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der
				Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße   
				Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die
				Beschlussfähigkeit fest.
				
				 
				
				Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des
				Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 22.08.2012 und 19.09.2012
				Einwendungen gibt. Dies ist der Fall. 
				
				 
				
				Dr. Henneberg stellt den Antrag den TOP 2.1 -
				Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen – des Protokolls vom 22.8.2012
				unter dem Fazit, 1. Satz wie folgt abzuändern:
				
				 
				
				Es wurde deutlich, dass der Ortsbeirat
				über die Leistungsfähigkeit von Unitymedia enttäuscht ist. 
				
				Der Teil des Satzes: …weniger ein
				Problem damit hat, dass die 100%-Versorgung der Taunussteiner Haushalte
				angezweifelt wird, sondern vielmehr…
				
				und der Text: …in Teilen..
				
				werden gestrichen.
				
				Neu lautet der Satz:
				
				Es wurde deutlich,
				dass der Ortsbeirat Orlen über die Leistungsfähigkeit von Unitymedia
				enttäuscht ist. Dies fängt bei der Kundenbetreuung an und endet nach
				Aussage von Ortsbeiratsmitgliedern aber auch Bürgern in der Qualität
				des Netzes.
				
				 
				
				 
				
				Die Protokolle gelten mit der Änderung
				somit als genehmigt.
				
				 
				
				Ortsvorsteher
				Jacobi beantragt einen neuen TOP 1 „Strategie Stadtentwicklung“
				einzuführen. Alle anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich nach
				hinten.
				
				 
				
				Er stellt den
				Antrag zur Abstimmung:
				
				 
				
				Dafür:
				     
				7                         
				dagegen:                 
				0                  
				Enthaltungen:          0
				
				 
				
				 
				
				Tagesordnung:
				
				 
				
				
				 
				  |  1. | Strategie Stadtentwicklung | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  2. | Bericht des Ortsvorstehers | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  3. | Bericht des Magistrats | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  3.1. | Beantwortung der Frage vom Protokollauszug
				  des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012; Tagesordnungspunkt 5: Anfragen, Anregungen, Termine: Bauzaun Mittelgasse /
				  Ecke Kirchköppel
 Vorlage: DRS. 12/377
 | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  3.2. | Protokollauszug aus der Sitzung des
				  Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen
 Vorlage: RS. 09/316-11
 | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  4. | Änderung des Landesentwicklungsplans
				  Hessen 2000 nach § 8 Abs. 7 HLPG - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie
				  -Vorlage: DRS. 12/304
 | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  5. | Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt
				  Taunusstein für das Haushaltsjahr 2013 mit AnlagenVorlage: DRS. 12/339
 | 
				
				
				 
				
				
				 
				  |  6. | Seniorenweihnachtsfeier | 
				
				
				 
				
				
				
				 
				
				
				
				 
				
				
				
				
				Protokoll:
				
				 
				
				Öffentlicher Teil
				
				 1.
				Strategie Stadtentwicklung
				
				 
				
				Der neue Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
				und Liegenschaftsmanagement, Herr Lüer, stellt sich vor.
				
				Der
				Ortsbeirat wünscht sich vom neuen Fachbereichsleiter frühzeitig
				Informationen über geplante Maßnahmen die unseren Stadtteil
				betreffen.
				
				 
				
				 2.
				Bericht des Ortsvorstehers
				
				 
				
				1.  Verlegung der Dezember Sitzung vom 05.12. auf
				den 28.11. 
				
				Vorverlegung
				wegen Bebauungsplan Neuhofer Str. – am 05.12. tagt der Ausschuss für
				Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr.
				
				 
				
				2. Parksituation Kirchköppel 
				
				Nach
				Rücksprache mit Herrn Raubert wird er in der nächsten Sitzung mit
				Herrn Ewen teilnehmen und den Ortsbeirat anhand von Plänen die
				Möglichkeiten vorstellen.
				
				 
				
				3.  Freizeiteinrichtungen Zugmantelhalle –
				Öffnungszeiten 
				
				Weitere
				Vorgehensweise: Der Ortsbeirat wartet die Antwort der Stadt Taunusstein bis zur
				nächsten Sitzung ab. Herr Brandner wird den OV über die bisher
				vorhandenen Vereinbarungen und Absprachen mit dem Anwohner informieren.
				
				 
				
				4.  Kameraüberwachung Kirchköppel 
				
				Anfang
				Dezember ist lt, Aussage von Margit Hankammer-Riedl mit einer Antwort seitens
				des Amtes für Datenschutz zu rechnen.
				
				 
				
				5.  Der erwirtschaftete Überschuss des
				Kartoffelfestes in Höhe von 92,10 € wird zur Finanzierung der
				Seniorenweihnachtsfeier verwendet.
				
				 
				
				6.  Zukunft Dorfmitte
				
				Es
				gibt keine Vorschläge zur Realisierung eines Projekts.
				
				 
				
				7.  Bestuhlung Zugmantelhalle: siehe TOP 5.
				
				 
				
				8.  Antwort auf die Frage von Herrn Reintgen aus
				der Bürgerfragestunde vom 22.08.2012 – 30 km/h in der Obergasse. Die
				Verkehrszeichen mit den Meterangaben sind verkehrsrechtlich erforderlich und
				können nicht entfernt werden.
				
				     Das Anbringen von
				Straßenmarkierungen wird geprüft.
				
				 
				
				 
				
				 3.
				Bericht des Magistrats
				
				 
				
				Die Steine an der Eisenstraße wurden
				wieder als Sperre auf dem Weg verlegt.
				
				 
				
				Erstwohnsitz in
				Orlen:                                     
				1.217                  
				+4
				
				 
				
				 
				
				 3.1.
				Beantwortung der Frage vom Protokollauszug des Ortsbeirates Orlen vom
				22.08.2012; 
				Tagesordnungspunkt 5: Anfragen, Anregungen, Termine: Bauzaun Mittelgasse / Ecke
				Kirchköppel
				Vorlage: DRS. 12/377
				
				 
				
				TOP 5 Anfragen, Anregungen, Termine
				
				 
				
				3.         Der
				undurchsichtige Bauzaun Mittelgasse / Ecke Kirchköppel behindert die Sicht
				bei der Einfahrt auf die Mittelgasse. Ist zur Errichtung eine Baugenehmigung
				erforderlich und ist diese erteilt worden?
				
				 
				
				Antwort:
				
				 
				
				Gemäß
				§ 55 HBO (Hessischer Bauordnung), Anlage 2, Punkt 7.1 sind Einfriedungen
				bis 2 m Höhe baugenehmigungsfrei. 
				
				 
				
				Gemäß
				§ 55 HBO, Anlage 2, Punkt 11.8 sind auch Baustelleneinrichtungen auf der
				Baustelle bis zum Abschluss der Bauarbeiten einschließlich der
				Unterkünfte, der Toilettenanlagen, der Lager- und Schutzhallen,
				Mischhallen, Silos und Werkstätten baugenehmigungsfrei.
				
				 
				
				Die Antwort wird
				zur Kenntnis genommen.
				
				 
				
				 
				
				  3.2.
				Protokollauszug aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012
				Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen
				Vorlage: RS. 09/316-11
				
				 
				
				Protokollauszug
				aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012
				
				 
				
				TOP
				2.1 Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen
				
				Vorlage:
				RS. 09/316-10
				
				 
				
				Der
				Ortsbeirat Orlen bittet den Magistrat, sich mit der Firma Unitymedia in
				Verbindung zu setzen, um in Kenntnis zu bringen, wo und wann das Glasfaserkabel
				zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit in Orlen verlegt worden ist.
				
				Zusätzlich
				erinnert der Ortsbeirat nochmals an die gemachten Zusagen von Unitymedia und
				dem Magistrat.
				
				 
				
				Stellungnahme:
				
				 
				
				Die Stadtwerke Taunusstein haben die
				Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG zu einer Stellungnahme über die
				verbesserte Breitbandversorgung von Taunusstein-Orlen aufgefordert. Die
				Stellungnahme ist am 12. September 2012 bei den Stadtwerken eingegangen und
				liegt der Verwaltungsmitteilung bei. 
				
				 
				
				Auf Nachfrage haben die Stadtwerke
				außerdem erfahren, dass das notwendige Glasfaserkabel für die
				Optimierung der Versorgung von Unitymedia nicht in Orlen selbst verlegt,
				sondern auf einer Verbindungsstrecke von Neuhof nach Orlen eingezogen bzw.
				verlegt wurde. Damit wurde die Kapazität erweitert. 
				
				 
				
				Laut Aussage von Unitymedia, dies wird
				gleichlautend auch von der Telekom in anderen Ortsteilen bestätigt, ist
				die vorhandene Kupfer-Verkabelung ausreichend, um die zugesagten hohen
				Übertragungsgeschwindigkeiten zu den Nutzern zu gewährleisten.
				
				 
				
				Der Ortsbeirat nimmt die Stellungnahme zur
				Kenntnis. Herr Koudelka erkundigt sich bei dem Sachbearbeiter von Unitymedia,
				Herrn Nußbaumer, nochmals nach dem aktuellen Sachstand.
				
				 
				
				Anhand des exemplarischen Beispiels von Herrn
				Koudelka, will der Ortsbeirat an die Stadt Taunusstein herantreten.
				
				 
				
				Am
				28.3.2012 kam der Unitymedia Verkäufer "Jörg Link" zu mir
				in die Firma. 
				Wir haben dann das "Angebot zur Bereitstellung eines 
				Kabelanschlusses",den "Grundstück-Nutzungsvertrag" und den
				"Auftrag Internet, Telefon & Digitaltv" ausgefüllt. 
				Er hat noch erwähnt, das er einen Tag vorher noch einen weiteren Orlener
				Kunden hatte. 
				Nach ca. vier Wochen habe ich bei Herrn Link nachgefragt und ich bekam nur die
				Info das meine Vertrag bei der Telekom noch eine Zeit läuft und 
				Unitymedia das alles erledigen wird und ich den Zugang von Unitymedia dann
				parallel zu dem der Telekom hätte. Für den von Unitymedia müsste
				ich erst 
				zahlen wenn der bei Telekom nach Kündigung ausgelaufen ist. 
				
				Bis
				Oktober hatte ich immer noch nichts von Unitymedia. Also wieder Herrn Link
				anrufen. 
				Er konnte sich das alles nicht erklären und wollte sich melden. 
				
				Nach
				einer Woche wieder ein Anruf und die Auskunft von Herrn Link er würde sich
				darum kümmern. 
				Parallel habe ich den Sachverhalt bei der Unitymedia Kundenbetreuung per Email
				plaziert. Die haben auch geantwortet, dass sie sich nach Klärung melden
				wollen. 
				Das ganze habe ich dann wöchentlich wiederholt. Mit dem Erfolg, das Herr
				Link nicht mehr ans Handy geht wenn er meine 
				Nummer sieht und von der Kundenbetreuung habe ich auch bis heute nichts
				gehört.
				
				 
				
				Ein
				Beispiel der Kundenfreundlichkeit von Unitymedia!
				
				 
				
				 
				
				 4.
				Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach § 8 Abs. 7 HLPG
				- Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -
				Vorlage: DRS. 12/304
				
				 
				
				Im Rahmen der
				Beteiligung der Stadt Taunusstein zur Änderung des Landesentwicklungsplans
				Hessen – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie – wird dem Entwurf
				des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
				mit folgender Änderung bzgl. des Zieles 3 e (kein Ausschluss von
				Schutzwäldern, siehe Beschlussempfehlung Punkt 3) wie folgt zugestimmt:
				
				 
				
				1.  In Kapitel 11 des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird
				folgendes Ziel aufgehoben:
				
				 
				
				Für
				Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in
				den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung auszuweisen.
				Kriterien für die Ausweisung sind insbesondere eine hinreichende
				Windgeschwindigkeit, im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale
				Elektrizitätsnetz, hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen sowie
				Berücksichtigung der Erfordernisse des Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes
				sowie der Land- und Forstwirtschaft. In den Bereichen für
				Windenergienutzung sind entsprechende Anlagen mit den Erfordernissen der
				Raumordnung vereinbar.
				
				 
				
				2.  Die Festlegungen zur Windenergie in Kapitel 11 erhalten
				folgende Fassung:
				
				 
				
				Energiebereitstellung
				durch Nutzung der Windenergie
				
				 
				
				     Z 1  Für Räume
				mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den
				Regionalplänen „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“
				mit Ausschluss des übrigen Planungsraumes für die Errichtung von
				Windenergieanlagen festzulegen.
				
				 
				
				G 1 Diese Gebiete sollen grundsätzlich in einer
				Größenordnung von 2 % der Fläche der Planungsregionen
				festgelegt werden.
				
				 
				
				Z 2  Die Errichtung von Kleinwindanlagen soll in
				Vorranggebieten ‚Siedlung‘ sowie in den Vorranggebieten
				‚Industrie und Gewerbe‘ in den Planungskategorien Bestand und
				Planung erfolgen.
				
				 
				
				Kriterien
				für die Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie
				
				 
				
				Z 3  Die Festlegung der „Vorranggebiete zur
				Nutzung der Windenergie“ hat auf der Grundlage eines planerischen Konzeptes
				zu erfolgen, für das die nachfolgend aufgeführten Kriterien
				maßgeblich sind:
				
				 
				
				a)  zur Erfüllung der Vorgabe (Z 1) sollen die
				Gebiete herangezogen werden, die Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe
				über Grund von mindestens 5,75 m/s aufweisen; Standorte von
				Windenergieanlagen können auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten
				für Repoweringmaßnahmen berücksichtigt werden;
				
				 
				
				b)  zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten
				ist ein Mindestabstand von 1.000 m zu wahren;
				
				 
				
				c)  zu bestehenden und geplanten Bundesautobahnen,
				zu mehrbahnigen Kraftfahrstraßen und zu überwiegend dem Fernverkehr
				dienenden Schienenwegen ist ein Mindestabstand von 150 m zu wahren, zu allen
				sonstigen öffentlichen Straßen und Schienenwegen sowie
				öffentlichen Wasserstraßen beträgt der Mindestabstand 100 m;
				
				 
				
				d)  zu bestehenden und geplanten
				Hochspannungsfreileitungen ist ein Mindestabstand von 100 m zu wahren; 
				
				 
				
				e)  „Vorranggebiete zur Nutzung der
				Windenergie“ dürfen nicht in Nationalparks, Naturschutzgebieten, im
				Nahbereich von Naturdenkmälern, in gesetzlich geschützten
				Bannwäldern, in der Kern- und Pflegezone A des hessischen Teils des
				Biosphärenreservates Rhön und in den Kernzonen der
				Welterbestätten festgelegt werden;
				
				 
				
				f)  der Flächenumfang eines „Vorranggebietes
				zur Nutzung der Windenergie“ soll die Errichtung von mindestens drei
				Windenergieanlagen im räumlichen Zusammenhang unter effizienter
				Flächennutzung und Berücksichtigung der Hauptwindrichtung
				ermöglichen;
				
				 
				
				g)  bestehende Standorte für die Windenergienutzung
				sind für geeignete Repoweringmaßnahmen einzubeziehen;
				
				 
				
				h)  Festlegungen zur Begrenzung der Bauhöhe
				von Windenergieanlagen sollen unterbleiben.
				
				 
				
				G 2 Alle übrigen Flächen mit ausreichenden
				Windverhältnissen, die nicht den Ausschlusskriterien nach Z 3 unterliegen,
				sind für die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von
				„Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie“ heranzuziehen;
				
				 
				
				Natura 2000-Gebiete nur insofern, als die Windenergienutzung mit den
				Erhaltungszielen vereinbar ist oder die Voraussetzungen für eine
				FFH-rechtliche Ausnahme vorliegen;
				
				 
				
				die Bedürfnisse der gegenüber der Windenergienutzung
				empfindlichen Vogel- und Fledermausarten sind bei der Festlegung der
				„Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ besonders zu
				berücksichtigen. Grundsätzlich ist dem naturschutzrechtlichen
				Vermeidungsgebot zu entsprechen, in dem vorrangig die Bereiche mit
				vergleichsweise geringem Konfliktpotenzial für die Auswahl und Festlegung
				als Vorranggebiete geprüft werden.
				
				 
				
				G 3 Die Abgrenzung eines „Vorranggebietes zur
				Nutzung der Windenergie“ soll die kommunale Zusammenarbeit zur Teilhabe
				an der Wertschöpfung unterstützen.
				
				 
				
				3.  Schutzwälder sind nicht pauschal für
				die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von Vorranggebieten zur
				Nutzung von der Windenergie auszuschließen, sondern einer
				Einzelfallprüfung zu unterziehen.
				
				 
				
				4.  In der Stellungnahme zur Änderung des
				Landesentwicklungsplanes Hessen soll ausdrücklich darauf hingewiesen
				werden, dass entsprechend dem Grundsatz 2 auch Natura 2000 - Gebiete für
				die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von Vorranggebieten zur
				Nutzung der Windenergie heranzuziehen sind (keine Tabugebiete).
				
				 
				
				5.  Die Vorlage wird über den Ausschuss
				für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr an die Stadtverordnetenversammlung
				zur Beschlussfassung überwiesen.
				
				 
				
				6.  Die Vorlage wird an den Haupt-, Finanz- und
				Wirtschaftsausschuss und die Ortsbeiräte zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
				
				 
				
				Der Ortsbeirat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
				
				 
				
				 
				
				 5.
				Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Taunusstein für das Haushaltsjahr
				2013 mit Anlagen
				Vorlage: DRS. 12/339
				
				 
				
				 
				
				
				 - Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Taunusstein für
				     das Haushaltsjahr 2013 (mit Anlagen) wird in der vorgelegten Form
				     festgestellt.
 
				
				
				 - Das Investitionsprogramm der Stadt Taunusstein für die
				     Planungsjahre 2012 bis 2016 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
 
				
				
				 - Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorgelegten Form
				     beschlossen.
 
				
				
				 - Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
				     (mit Anlagen) wird über alle Ortsbeiräte und Ausschüsse an
				     die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung überwiesen.
                 
				
				
				Der Ortsbeirat nimmt den Entwurf der
				Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 (mit Anlagen) zur Kenntnis.
				
				 
				
				 
				
				Der Ortsbeirat fordert für den
				Haushaltsplanentwurf 2013 die Mitteleinstellung im Investitionsprogramm
				für den Rad-/Fußweg zum Weltkulturerbe Zugmantel.
				
				 
				
				Begründung:
				
				Die Anerkennung des
				Limes als Weltkulturerbe, das damit noch bedeutender gewordene
				Zugmantelkastell, die Errichtung eines Limes-Informationszentrums am Hofgut
				Georgenthal und die Möglichkeit einer Verbindung des Taunussteiner
				Radwegenetzes mit dem von Hünstetten machen es dringend erforderlich, den
				am östlichen Ende von Orlen endenden Limes-Rad- und Wanderweg bis zum Zugmantelkastell
				weiter zu führen. 
				
				 
				
				Der Neubau dieses Wander- und Radweges wurde
				bereits mehrfach vom OB Orlen gefordert. 
				OB Beschluss vom 15.11 2000
				
				DRS. 05/332 von
				2005
				
				DRS. 07/531 von
				2007
				
				RS 07/457-02 vom
				17.05.2010
				
				Auch waren bereits
				im Haushaltsentwurf 2011 € 34 245,80 für die Realisierung
				eingestellt.
				
				 
				
				Abstimmung
				
				Dafür:            
				7           
				dagegen:       
				0                     
				Enthaltungen:        0
				
				 
				
				Ebenso werden Haushaltsmittel für eine
				neue Bestuhlung der Zugmantelhalle für das Haushaltsjahr 2013 beantragt.
				
				 
				
				Begründung:
				
				Die vorhandenen Stühle sind aus drei
				unterschiedlichen Varianten zusammen gestellt. Diese sind nicht gemeinsam
				stapelbar und drohen umzukippen. Es besteht Unfallgefahr. Die Sitzflächen
				sind bei vielen Stühlen beschädigt.
				
				 
				
				Abstimmung
				
				Dafür:            
				7           
				dagegen:       
				0                     
				Enthaltungen:        0
				
				 
				
				 
				
				 6.
				Seniorenweihnachtsfeier
				
				 
				
				Die
				Seniorenweihnachtsfeier findet am 16.12.2012 ab 14:30 Uhr statt.
				
				 
				
				Der Ortsvorsteher
				informiert, dass die Bittbriefe an die ortsansässigen Firmen verschickt
				sind. Die Bewirtung kann nach Auskunft von Herrn Schmidt über die
				Tanzgruppe Exsultare der SG Orlen erfolgen.
				
				 
				
				Änderung der
				Bewirtung – Wasser gleich zu Anfang – Kuchen erst zum Kaffee
				
				Genaue Zeiten
				für den Auf- und Abbau nach Abstimmung mit den Vereinen auf der Sitzung am
				28.11.
				
				 
				
				Die Moderation übernimmt Frau Gertrude
				Tag.
				
				 
				
				 
				
				 7.
				Volkstrauertag
				
				 
				
				Die Veranstaltung findet am Sonntag den 18.11. um 11:30 Uhr am Ehrenmal
				vor der Kirche statt.
				
				Herr Dr. Michael Graf und Herr Andreas Pohl von den beiden
				Kirchengemeinden werden die Veranstaltung in Verbindung mit den
				Jagdhornbläsern begleiten.
				
				Die
				Kranzniederlegung erfolgt durch den OB – Herrn Schmidt und Herrn Dr.
				Henneberg.
				
				 
				
				 
				
				 8. Anfragen, Anregungen, Termine
				
				Terminierung der OB Termine im Jahr 2013:     
				
				13.02. / 13.03. / 17.04. / 22.05. / 26.06. /
				21.08. / 25.09. / 30.10. / 
				
				20.11. optional /   
				04.12.       
				
				 
				
				Seniorenweihnachtsfeier  15.12.2013
				
				 
				
				Frau Baum informiert über 5 freie
				Türen im Orlener Adventskalender. 
				
				 
				
				Herr Schmidt fragt
				nach Helfern für den 9. Orlener Weihnachtsmarkt am 01.12.2012.
				
				Für die Zeit
				vom 30.11. bis 02.12.2012 werden Personen für den Auf- und Abbau bzw.
				allgemeine Tätigkeiten benötigt.
				
				 
				
				Der Vorsitzende bedankt sich bei den
				Mitgliedern und schließt um 21:30 Uhr die Sitzung.
				
				 
				
				 
				
				 
				
				         
				                                                        
				      
				                                                                      
				
				
				       
				Dieter Jacobi–
				Ortsvorsteher        
				            
				Michaela Krieger - Schriftführerin
				
				
				
				
				 
				
				 
				
				 
				
				
				
				 
				
				Ortsbeirat
				
				 
				
				Taunsustein-Orlen
				
				 
				
				B
				ü r g e r f r a g e s t u n d e
				
				 
				
				 
				
				vor der Sitzung des
				Ortsbeirates Orlen am 31.10.2012
				
				in Zugmantelhalle
				(Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
				
				                              
				
				
				 
				
				Beginn:         
				19:15 Uhr
				
				 
				
				Ende:            
				19:28 Uhr
				
				 
				
				 
				
				 
				
				Herr Malte Kammhöfer erklärt, dass der Platz vor der
				Feuerwehr erst vor kurzem von Blättern befreit war. Auf Grund der
				Witterung ist wieder alles voll. Bei Wind verfangen sich Blätter im Gras
				und in der vorhandenen Bank.
				
				 
				
				Herr Dr. Paier merkt an, dass die Feuerwehr Orlen bereit ist, gegen
				eine Entschädigung für die Materialkosten, die Bank zu restaurieren.
				
				 
				
				Herr Jacobi gibt bekannt, dass die Feuerwehr die Baumscheibe vom
				Unkraut befreien wird. Ebenso wird Rindenmulch von der Stadt zur Verfügung
				gestellt. Die Seitentriebe der Robinie werden ebenfalls von der Feuerwehr
				zurück geschnitten.
				
				 
				
				 
				
				 
				
				 
				
				 
				
				 
				
				         
				                                                        
				      
				                                                                      
				
				
				       
				Dieter Jacobi – Ortsvorsteher       
				            
				Michaela Krieger - Schriftführerin